Ein aktiver Vulkan in der Nachbarschaft

Wenn die Erde Feuer spuckt

Weltweit gibt es heute etwa 1.500 als aktiv geltende Vulkane, jährlich werden 50 bis 60 Eruptionen registriert. Als aktiv werden Vulkane eingestuft, die in den letzten 10.000 Jahren ausgebrochen sind. Vulkanausbrüche sind daher keine Seltenheit. Ob auf den Kanarischen Inseln, Hawaii, Guatemala oder in der Eifel – die Erde spuckt immer wieder heiße Lava aus.

Kanarische Inseln: Am Morgen des 19. September 2021 erschüttern mehrere flache Erdbeben mit Magnituden größer 3,0 den Höhenrücken der Cumbre Vieja (28.569204, -17.837197) auf La Palma, am Nachmittag bilden sich an mehreren Stellen von 2 längeren Erdspalten Lavafontänen, Aschewolken steigen bis zu 1500 Metern hoch auf.

Bereits am nächsten Tag hat sich eine 8-15 Meter hohe Lavafront bis zu 2,9 km weit nach Westen bewegt, 6000 Einwohner der Region sind evakuiert und ca. 300 Häuser von der Lava zerstört. Am 25. September kollabiert der Vulkankegel, wobei ein Teil der Westflanke abrutscht, die Aschewolke erreicht mittlerweile eine Höhe von 3500 Metern. Am 29. September schließlich erreicht die Lava erstmals die Küste, fließt in den Atlantik und bildet dabei ein 500 Meter breites Mündungsdelta.

Bis zum Ende des Ausbruchs am 13. Dezember 2021 meldet das zuständige Katasteramt mehr als 1600 zerstörte Gebäude, davon 1300 Wohngebäude. Außerdem werden mehr als 70 Kilometer Straßen und 370 Hektar Plantagen unter Lavaströmen begraben, es wird der längste bekannte und auch der mit Blick auf die Schäden folgenreichste Ausbruch eines Vulkans auf La Palma.

Hawaii: Nachdem der Kilauea (19.4069, -155.2877) bereits seit mehreren Wochen aktiv ist reißt am 3. Mai 2018 in der kleinen Gemeinde Leilani, ca. 20 km östlich des Pu’u O’o Kraters, plötzlich der Boden auf, nach heißem Dampf und giftigen Gasen folgt dünnflüssige Lava und begräbt in der Folge ca. 35 km² Land unter sich, zusätzlich wird die Kapoho-Bucht aufgefüllt und ca. 3,5 km² neues Land gebildet. Der Ausbruch zerstört bis zu seinem Ende am 4. September 2018 ca. 700 Häuser, verdampft einen See (Green Lake, das größte Frischwasser-Reservoir der hawaiianischen Inseln) und beschädigt ein Geothermie-Kraftwerk, das etwa ein Viertel der Insel mit Energie versorgt. Mit Kosten von über 800 Mio. US-Dollar ist der Ausbruch der folgenschwerste in den USA seit dem Ausbruch des Mount St. Helens im Jahr 1980.


Abb. 1: Die hawaiianischen Inseln im pazifischen Ozean (Quelle: Google Earth); Spaltenausbruch mitten im Wohngebiet (Quelle: USGS).

Guatemala: Die Menschen rund um den Volcan de Fuego (14.4747, -90.8850) sind die regelmäßigen Ausbrüche des Vulkans in ihrer Nachbarschaft gewöhnt. Die Lava ist zähflüssig und fließt meist nur wenige hundert Meter weit. Doch am Morgen des 03. Juni 2018 ist der Vulkan wolkenverhangen, die Menschen in San Miguel Los Lotes können das Ausmaß des Ausbruches und der Aschewolke nicht sehen und werden dadurch von pyroklastischen Strömen überrascht. Die ganze Ortschaft wird ausgelöscht, 114 Menschen sterben. Am 17. Juni wird die Suche nach weiteren 197 noch vermissten Personen eingestellt.

Wo und wann solche Ereignisse stattfinden, ist nicht zu sagen, doch mit einigen Fragen wollen wir uns hier beschäftigen: Welcher geologische Mechanismus steckt dahinter? Kann so etwas auch woanders passieren? Was bedeutet das für die Einschätzung vulkanischer Risiken?

 

Hot Spots, Supervulkan und Stratovulkane

Hawaii und die Kanaren sind Hot Spots

Tief im Innern der Erde ist es um die 5.000 Grad heiß. Teilweise stammt diese Hitze noch aus der Entstehungszeit der Erde vor knapp 5 Milliarden Jahren. Atomare Zerfallsprozesse – ähnlich wie in einem Atomreaktor – sorgen zudem für konstanten Nachschub, so dass es noch Jahrmilliarden dauern wird, bis die Erde vollständig erkaltet ist. Wie jeder heiße Körper will auch die Erde diese Wärmeenergie an ihre kältere Umgebung abgeben. Den Wärmetransport von innen nach außen übernehmen dabei zähplastische Gesteinsmassen, die sich mit nur wenigen Zentimetern pro Jahr von unten nach oben bewegen. Nahe der Erdoberfläche kühlen sie ab und sinken dann wieder ins Erdinnere zurück, bereit für die nächste Runde. Das passiert allerdings nicht immer und überall gleichmäßig: An einigen Stellen, wo der heiße Gesteinsbrei mit vielleicht nur einigen Zentimetern im Jahr schneller als anderswo „emporschießt“, erfolgt der Wärmetransport besonders effektiv. Diese Orte bezeichnen Geologen als Hot Spots oder Wärme-Anomalien.

An der Erdoberfläche wirkt ein Hot Spot wie ein Schneidbrenner, den man von unten an eine Stahlplatte hält: Sie wird dort zunächst rotglühend, bis schließlich ein Loch entsteht und die Flamme nach oben durchschlägt. Verschiebt sich die Platte langsam, wird das erste Loch sich wieder verschließen und an anderer Stelle entsteht ein neues.

Exakt auf diese Weise sind die Ketten der hawaiianischen bzw. kanarischen Vulkaninseln entstanden: Der Ozeanboden des Pazifiks bei Hawaii wandert langsam, aber stetig nach Nordwesten, der Hot Spot aber bleibt ortsfest. Deshalb sind die ältesten und längst erloschenen Vulkane auf Hawaii am nordwestlichen Ende der Inselkette, und Big Island am anderen Ende befindet sich derzeit genau über dem Hot Spot. Hier liegt der Kilauea, der aktivste Vulkan der Inselkette. Weil aber die Nordwestwanderung des pazifischen Ozeanbodens kontinuierlich weitergeht, werden auch die Vulkane auf Big Island irgendwann erlöschen und weiter südöstlich wird sich ein neuer Vulkan bilden. Genau genommen ist es sogar schon so weit: Südwestlich von Big Island macht sich in der Tiefe des Pazifiks der Lo‘ihi bereit, in nicht allzu ferner Zukunft über die Wasseroberfläche aufzusteigen.

Bei den Kanarischen Inseln bewegt sich der Ozeanboden des Atlantiks in umgekehrter Richtung von West nach Ost, die ältesten Inseln sind Fuerteventura und Lanzarote, La Palma gehört mit El Hierro zu den jüngsten.

Hawaii und die Kanaren sind jedoch nicht die einzigen vulkanische Hot Spots auf der Erde. Geologen haben mittlerweile über 60 solcher heißen Stellen identifiziert, wovon sich allerdings die meisten unter Wasser oder in abgelegenen Regionen befinden und deshalb relativ ungefährlich sind. An dieser Stelle wollen wir uns deshalb nur auf einige wenige beschränken, die Probleme bereiten könnten:

Eifel (50.4126, 7.2716): Beginnen wir mit der Heimat der KA: Nur etwa 100 km südlich von Köln gelegen, ist die Eifel seit etwa 800.000 Jahren Schauplatz immer wiederkehrender vulkanischer Eruptionen. Die Gegend nördlich von Koblenz ist übersäht von kleineren und größeren Vulkankegeln. Aber der Hot Spot macht große Pausen, denn der letzte wirklich heftige Ausbruch, der Asche bis nach Südschweden schleuderte, liegt 11.000 Jahre zurück. Trotzdem, erloschen ist hier noch nichts, denn Kohlendioxyd-Austritte am Laacher See und ein eindrucksvoller Geysir bei Andernach zeigen, dass im Untergrund noch immer keine Ruhe herrscht.


Abb. 2: Kohlendioxidaustritt am Laacher See (Quelle: Paus).

Ätna (37.7511, 14.9965): Der Ätna auf Sizilien ist Europas aktivster Vulkan. Alle paar Jahre macht er mit einem Ausbruch auf sich aufmerksam. Weil er aber einen Durchmesser von bis zu 30 km aufweist, liegen die nächsten Siedlungen weit genug weg vom Hauptkrater und sind nicht bedroht, sollte es zu einem Ausbruch kommen. Allerdings hat er eine unangenehme Eigenschaft: Genau wie auf Hawaii können auch am Ätna weit entfernt vom Gipfel plötzlich Spalten im Boden aufreißen, aus denen flüssige Lava quillt. Wie Parasiten kleben die Überreste dieser Ausbrüche auf den weitläufigen Flanken des Berges. Bei einem solchen Ausbruch im Jahre 1669 wurden sogar Teile der Hafenstadt Catania von Lava überrollt, 30km abseits des Hauptkraters.

Süd-Australien (-37.8463, 140.7768): Hier, etwa auf halber Strecke zwischen den Städten Adelaide und Melbourne, scheint es derzeit ähnlich gemächlich zuzugehen wie in der Eifel, obwohl die jüngsten Ausbrüche nur 4.500 bis 5.000 Jahre zurückliegen. Für die Stadt Mount Gambier, die direkt neben dem gleichnamigen Berg liegt, ist dieser Vulkan sowie der etwas abgelegenere Mount Schank heute eine Touristenattraktion. Von größeren Spalteneruptionen, wie am Ätna und auf Hawaii, sind hier jedoch keine Spuren zu sehen.


Abb. 3: Kratersee am Mount Gambier, Südaustralien (Quelle: Paus)

Island (64.1502, -18.8961): Ganz anders sieht es auf Island aus, wo heiße Quellen, Geysire und ein ständiges Zittern des Erdbodens zum Alltag gehören. Durch einen Vulkanausbruch entstand 1967 vor der Küste eine neue Insel (Surtsey), 1973 gab es wochenlange Ausbrüche auf den Westmännar Inseln und 2010 jagte eine Spalteneruption am Vulkan Ejafjallajökull so viel Asche in die Luft, dass in halb Europa der Luftverkehr eingestellt werden musste. Schlimmer noch kam es beim Ausbruch des Laki im Jahr 1773: Schwefelige Gase wehten damals bis nach Mitteleuropa und führten zu zahlreichen Todesfällen. Heutzutage wäre ein solcher Ausbruch in der Lage, unser gesamtes elektronisches Kommunikationsnetz außer Gefecht zu setzen, denn saurer Regen und Nebel würden zu massenhaften Kurzschlüssen in den Sendeanlagen führen.


Abb. 4: Ausbruch auf Heimaey, Island 1973 (Quelle: Ewerts)

Yellowstone (44.4182, -110.5719): Obwohl kein kegelförmiger Berg zu sehen ist, handelt es sich beim Yellowstone um einen der größten Vulkane der Erde: Nach seinem letzten wirklich großen Ausbruch vor 640.000 Jahren blieb nur ein Einsturzkrater von 80 km Länge und 55 km Breite übrig, in dem sich heute der gleichnamige Nationalpark mit seinen Geysiren und blubbernden Schlammtümpeln befindet. Auswurfmaterial dieser Eruption findet sich in halb Nordamerika, und weltweit dürften Staub und Schwefelsäure in der Atmosphäre wochen- oder monatelang für Dämmerlicht und ungemütliches Wetter gesorgt haben. Unter den heutigen Bedingungen käme das einer globalen Katastrophe gleich. Geologen haben herausgefunden, dass sich solch apokalyptische Ausbrüche etwa alle 600.000 Jahre wiederholen. Der nächste wäre also überfällig. Dennoch besteht kein Grund zur Panik: Angesichts solch großer Zeiträume ist ein Ausbruch heute nicht wahrscheinlicher (oder unwahrscheinlicher) als zur Zeit des Römischen Reiches.

Supervulkane

Wegen der globalen Dimension seiner Ausbrüche zählt der Yellowstone außerdem zu den so genannten Supervulkanen. Das sind Vulkane, die zwar nicht unbedingt durch einen Hot Spot befeuert sein müssen, in puncto ihres Gefahrenpotenzials jedoch eine herausragende Stellung einnehmen. Auf zwei dieser Vulkanriesen soll hier eingegangen werden:

Toba (2.6258, 98.7919): Der Toba Vulkan auf der indonesischen Insel Sumatra hinterließ bei seinem bislang letzten Ausbruch vor etwa 74.000 Jahren einen 100 km langen und 30 km breiten Einbruchskrater, der heute mit Wasser gefüllt ist. Dieser Ausbruch hatte eine Explosionskraft von etwa einer Gigatonne TNT, wobei der indische Subkontinent mit einer etwa 15 cm dicken Ascheschicht überzogen wurde. Eine – allerdings umstrittene – Theorie besagt, dass die Menschheit zu dieser Zeit einen „genetischen Flaschenhals“ durchschritten hätte und, vor allem in Afrika, nur noch aus einigen Tausend Individuen bestanden haben soll, die die Folgen des Toba-Ausbruchs überlebten. Nach dem verheerenden Tsunami im Indischen Ozean 2004, der durch ein Erdbeben vor der Küste Sumatras ausgelöst wurde, hatten Geologen die Sorge, dass hierdurch auch der Toba Vulkan wieder aus seinem Dämmerschlaf wachgerüttelt werden könnte. Bislang ist aber nichts dergleichen passiert, zum Glück verhält er sich ruhig.

Campi Flegrei (40.8273, 14.1394): Ein rauchender Vulkanschlot mitten in der Stadt, unzählige weitere Reste von Ausbruchskratern unterschiedlicher Größe und Alters sowie Gebiete, wo sich der Erdboden innerhalb von Jahrzehnten um bis zu 8 Meter gehoben und wieder gesenkt hat: Das sind die Campi Flegrei, ein dicht besiedeltes Areal, das unmittelbar westlich der Großstadt Neapel beginnt und bis zur Insel Ischia reicht. Geologen haben die Hinterlassenschaften eines riesigen Ausbruchs vor 37.000 Jahren gefunden, der sich mit den größten historisch bekannten Eruptionen (Tambora 1815, Krakatau 1883) vergleichen lässt. Ein ähnlicher Ausbruch würde heute weite Teile des westlichen Mittelmeeres verwüsten und die Stadt Neapel gänzlich von der Landkarte tilgen. Bedeutend wahrscheinlicher ist jedoch, dass dies ein anderer Vulkan viel eher schafft: Der östlich von Neapel gelegene Vesuv; ein Stratovulkan, der seit seinem letzten Ausbruch 1944 fest verschlossen ist und sich irgendwann mit einer heftigen Explosion wieder Luft verschaffen wird.


Abb. 5: Schwefeldämpfe auf den Campi Flegrei nähe Neapel (Quelle: Paus)

Der Volcan de Fuego ist ein Stratovulkan

Der Volcan de Fuego gehört zu den Vulkanen entlang des pazifischen Feuerrings, einem Vulkangürtel, der den Pazifischen Ozean von drei Seiten umgibt. Auslöser des Vulkanismus ist die Subduktion von ozeanischer Platten (z.B. pazifischer Platte, Nasca Platte) unter kontinentale Platte (z.B. eurasische, australische oder südamerikanische Platte). Durch die kegelförmigen Berge mit steilen Flanken und einem oder mehreren Gipfelkratern, sehen Stratovulkane aus wie aus dem Bilderbuch. Doch jeder einzelne von ihnen birgt mehr Risiko als die oben beschriebenen Vulkane, denn sie brechen weitaus häufiger aus als die Supervulkane und entwickeln höhere Zerstörungskraft als die Hot Spot Vulkane. Meist dauern die Pausen zwischen den Ausbrüchen nur Jahrzehnte oder Jahrhunderte; manchmal auch einige Jahrtausende, selten jedoch noch länger. Hinzu kommt, dass Stratovulkane dazu neigen, plötzlich zu explodieren und dabei glutheiße Asche- und Steinlawinen kilometerweit über ihre Umgebung zu ergießen.

Zu den gefährlichsten Stratovulkanen zählen Wissenschaftler derzeit den Vesuv (Italien, 40.8223, 14.4289), den Tambora (Indonesien, -8.2462, 117.9905) und den Popocatepetl (Mexiko, 19.0236, -98.6225). Diese drei Vulkane haben das Potenzial, weit über ihre nähere Umgebung hinaus immense Zerstörungen anzurichten. Und das nicht erst in einigen Zehn- oder Hunderttausend Jahren, sondern möglicherweise schon bald.


Abb. 6: Blick auf den Vulkan Popocatepetl (Quelle: Paus)

Einschätzung vulkanischer Risiken

So verschiedenartig sich Vulkane darstellen, so unterschiedlich ist auch das von ihnen ausgehende Risiko. Plötzliche und „unangemeldete“ Ausbrüche sind genauso möglich wie wochenlanges drohendes Gerumpel im Berg, das zwar groß angelegte Evakuierungen der Umgebung auslöst, dem dann aber doch keine Eruption nachfolgt. Auch kann heute niemand vorhersagen, ob sich nicht morgen, im kommenden Jahr oder im nächsten Jahrzehnt einer der Supervulkane zu Wort meldet oder ein Hot Spot sich zu neuer Aktivität entschließt. Unerwartetes ist die Regel.

So geschah es auch im Jahr 1943 im Westen Mexikos: Von heute auf morgen war auf einem Maisfeld eine Erdspalte aufgerissen, aus der Gas und Asche emporschoss. Wenige Tage später folgte Lava und begrub schon bald das nahe gelegene Dorf Paricutin unter sich, nach dem der neu entstandene Berg dann auch benannt wurde. Der Ausbruch dauerte 9 Jahre, dann erlosch der Vulkan wieder. Die Entstehung des Paricutin (19,4931,-102,2516) zeigt erstaunliche Parallelen zu den Ereignissen auf Hawaii im Jahre 2018, obwohl es in dieser Gegend keinen Hot Spot und erst recht keinen Supervulkan gibt. Der Paricutin gehört zum 40.000km² großen Michoacan-Guanajuata-Vulkanfeld, das mehr als 900 monogenetische Schlackenkegel umfasst, also Vulkane, die nur einmal oder nur innerhalb eines kurzen Zeitraum ausbrechen und danach für immer schweigen. Wann und wo sich in dieser Gegend die Erde erneut auftun wird, ist ungewiss. Je weiter sich der Standort vom Vulkan weg befindet, umso unwahrscheinlicher wird es, dass Schäden durch herausgeschleuderte Gesteinsbrocken oder Lavaflüsse entstehen. Schäden durch vulkanische Asche sind dagegen auch noch in mehreren hundert Kilometern rund um den Standort möglich. Es ist also nicht ganz einfach, das durch Vulkanismus verursachte Risiko zu erfassen.


Abb. 7: Beispiel einer Vulkan-Vulnerabilitätskurve in K.A.R.L.

Mit K.A.R.L. verwenden wir dafür eine Kombination verschiedener Informationen und Datenquellen, wie z.B. Vulkantyp, Ausbruchshistorie, Entfernung möglicherweise gefährdeter Standorte zum Ausbruchszentrum sowie die standortspezifische Empfindlichkeit von Gebäuden, Produktionsmitteln und Gütern gegenüber den Folgen vulkanischer Aktivität. Vorhersagen lassen sich Vulkanausbrüche aber immer noch nicht, doch auf diese Weise lässt sich das Risiko, durch Vulkanismus Schaden zu erleiden, recht gut eingrenzen und beziffern.

Sollten Sie sich mit uns über das vorliegende Papier austauschen wollen, freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

 

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10. Prohibition of assignment and set-off

The contracting party may neither assign claims arising from this contract nor set them off against claims against KA, unless they are undisputed or have been finally determined by a court of law.

11. Applicable law, place of performance, place of jurisdiction, severability clause

11.1. The contract shall be governed exclusively by German law.

11.2. Place of performance is Cologne.

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11.4. Insofar as a provision of this contract is or should become invalid, the remaining provisions of this contract shall remain valid. The contracting parties undertake to replace the invalid or void provision with a provision that comes as close as possible to the economic intention of the invalid or void provision in a legally permissible manner.

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If KA grants the contracting partner access to use the K.A.R.L.® software (via web browser, app or interface), the following provisions shall apply to this software use in addition to Part 1 above.

12. Software

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12.2. KA is entitled to further develop and modify the software, provided that such further development or modification (i) is necessary for KA’s compliance with mandatory legal requirements, (ii) merely means an adaptation to the respective proven or current state of the art or (iii) does not go beyond what is customary in the trade for comparable software and reasonable for the contracting party, i.e. does not disappoint the contracting party’s legitimate expectation of continuing to use essential available functions of the software, which include, for example, the creation of reports.

13. Scope of the right of use, intellectual property

13.1. The contracting party is entitled to use the software operated by KA during the term of the contract via the access granted by KA, subject to the provisions of these GTC. This right of use is non-exclusive, non-transferable and limited to the contracting party’s internal business activities. The granting of rights is furthermore conditional upon compliance with the obligation of the contracting party to pay the agreed usage fee plus the legally applicable value added tax. Within the scope of its internal business activities, the contractual partner is entitled to sub-license the right to use the software to a customer, insofar as this is agreed accordingly in the contract. In this case, the customer shall be obligated in accordance with the agreements of these GTC. Any further sub-licensing is excluded.

13.2. Insofar as this is necessary for the intended use of the software within the scope of his business, the contractual partner may pass on the log-in data used by him within his company and, insofar as contractually agreed, to his customers within the scope of internal business activities. Costs arising from improper use (e.g., requesting reports for a user’s personal purposes or requesting reports for fantasy locations) shall be borne by the contractual partner.

13.3. The software may not be passed on to third parties except in the cases expressly provided for in these GTC and the contract; likewise, any use for the benefit of third parties requires the prior written consent of KA. Any disclosure of the log-in data to third parties requires the prior written consent of KA.

13.4. The contractual partner may neither change nor modify the access to the software.

13.5. In the event of a breach of the described scope of use, KA is entitled to compensation for the damage it has suffered in accordance with the statutory provisions.

13.6. KA is exclusively entitled to all rights to the software. The contracting party shall only be entitled to the rights to the software regulated in these GTC.

14. Provision and access to the software

14.1. Depending on the agreement, KA shall provide the contracting party with access to the software either via a web browser, a web app (hereinafter referred to as „app“) which is also to be accessed via a browser, or an interface to the systems of the contracting party in accordance with the provisions in Clause 15 (hereinafter referred to as „Interface“) and informs the contracting party in writing of the log-in data.

14.2. The use of the software requires a sufficient internet connection, for which the contracting partner must provide himself. Offline use of the software is not possible. The contractual partner is also responsible for compliance with the system requirements necessary for the use of the software, in particular with regard to the operating systems and web browsers used by him.

14.3. KA will enable the use of the software within the framework of the proven state of the art and will endeavour to ensure the greatest possible availability. KA reserves the right to temporarily restrict access to the software or the possibility of using it, in whole or in part, if this is necessary with regard to capacity limits, the security or integrity of the servers or for the implementation of technical measures and if this serves the proper or improved provision of the services (e.g., in the case of maintenance work, updates, upgrades).

14.4. KA is not obliged to provide updates or upgrades for the software or to adapt the software in any other way to any changes in hardware and/or software (in particular operating systems or web browsers).

15. Interface

15.1. If the parties agree that the contractual partner is granted access to the software via an interface, the conditions of this section 15 shall apply in addition.

15.2. The contracting party requests KA to develop an interface adapted to the individual needs of the contracting party, through which a connection between the software and the systems of the contracting party is to be established. KA will perform the development services to be rendered by it on its own responsibility in accordance with the principles of proper professional practice and the respective proven state of the art.

15.3. The contracting party shall provide KA with all information and documents concerning the requirements made by the contracting party for the interface to be developed and, in addition, shall provide KA with any support required for the development of the interface.

15.4. The contracting party will test the interface developed by KA after its completion and prepare written documentation of the test results, in particular of any defects.

15.5. At the time the interface is provided, KA shall transfer to the contracting party a limited right of use to the interface in accordance with the provisions of Clause 13 limited right to use the interface.

15.6. For the development of the interface as well as the related granting of rights according to Clause 15.5 KA shall receive an expense-based remuneration in accordance with the provisions of subclause 7.2 and the contract concluded between the parties.

16. Organisation and induction

16.1. KA’s expenses for organisational advice, familiarisation and training will be borne by the contracting party. If, in special cases, KA should waive the charging, the costs according to para. 16.2 will be invoiced.

16.2. Travel times, costs and expenses of KA shall be paid by the contracting party after separate invoicing.
17. Special warranty regulation for material defects of the software

17.1. The contracting party must notify KA immediately and in writing of any material defects of the software. In the written notice of defects, the material defect and the corresponding data processing environment shall be described as precisely as possible.

17.2. The contracting party has no warranty rights if the material defect of the software has arisen due to inadmissible, unsuitable or improper handling or use of the software by the contracting party or due to a modification of the software not authorised by KA. The same applies if the contracting partner makes meaningless entries such as fantasy locations (e.g., „Lummerland“).

17.3. If the software has a material defect, KA must first be given the opportunity to remedy the defect within a reasonable period of time. The defect shall be remedied by providing a defect-free software or by removing the material defect. The elimination of the defect may also consist in KA showing the contracting party a reasonable workaround. KA has the free right to choose between the types of defect removal.

17.4. If the rectification of the defect fails within a reasonable period of time, the contractual partner may terminate the contract or reduce the remuneration. This shall not affect any claims for damages of the contractual partner to which clause 4 shall apply. In the event of justified notices of material defects, the contractual partner may withhold payments to an extent that is in reasonable proportion to the material defects that have occurred. If the notice of material defects is unjustified, KA is entitled to demand reimbursement of the expenses incurred from the contracting party. Further or other claims of the contracting party than those 17 claims of the contracting party against KA due to a material defect of the software are excluded. The strict liability for defects existing at the time of the conclusion of the contract according to § 536a para. 1 BGB is also excluded.

18. Legal Defects

18.1. KA warrants that the software is provided free of industrial property rights and copyrights of third parties (hereinafter „property rights“).

18.2. If a third party raises claims against the contracting party for the infringement of property rights using the software in accordance with the contract, KA will, at its own discretion and at its own expense, (i) obtain a corresponding right of use for the software, (ii) modify the software in such a way that the property right is not infringed, or (iii) replace the software. If this is not possible for KA under reasonable conditions, the contracting party is entitled to the statutory rights of withdrawal and reduction. Any claims for damages shall be subject to the provisions of para. 4 shall apply.

18.3. The above obligation under this clause 18.2 exists only if the contracting party immediately notifies KA in writing of the claims asserted by the third party, does not acknowledge an infringement and KA reserves the right to take all defensive measures and to conduct settlement negotiations.

18.4. KA is entitled to take on the extrajudicial and judicial defence against claims of third parties at its own expense. In this case, the contracting party will provide KA with all information necessary for defence and conduct court proceedings in agreement with KA. KA reserves the right to decide on a settlement.

18.5. Claims of the contracting party are excluded if the contracting party is responsible for the infringement of property rights. Claims of the contracting party are also excluded if the infringement of property rights is caused by special specifications of the contracting party, by an application not foreseeable by KA or by the fact that the software is modified by the contracting party or used together with products not supplied or authorised by KA or in an unauthorised system environment.

Privacy statement

The KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH knows that protecting your private sphere when using our website is an important concern. We take our duty to ensure that your data remains confidential very seriously, and we comply with the applicable provisions governing data protection law. We use suitable technology to conduct a dialogue with you and to safeguard your data.

Cookie-Settings

The following provisions governing our privacy policy apply to the KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH website as well as to its apps for mobile end devices. This website contains links to third-party websites (external links). These websites are subject to the liability of the respective operator. Should you discover that any link on our website links to content that violates governing law, please inform us at info@koeln-assekuranz.com. We will then delete these links from our website without delay. KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH shalls not accept any liability for ensuring that the information is up to date, accurate, complete and of high quality.

2.1. Who is responsible for the data processing and who is the data protection officer?

Responsible for the data processing is

KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH
Hohenzollernring 72
50672 Cologne
E-mail: info@koeln-assekuranz.com

You can contact our data protection officer Mr. Constantin Wirtz at the above address with the addition of – data protection officer or under the email address datenschutz@koeln-assekuranz.com.

 

2.2. What data categories do we use and where do they originate from?

Basically, you have the possibility to use our internet offer anonymously. We do not store any person-related or person-obtainable data (e.g. IP addresses) of users of our website. When visiting our internet sites data (date, time, viewed sites, navigation, applied software) is collected by us for an anonymous analysis via an anonymisation by an external service provider. The anonymisation occurs before the storage of the data by the service provider.

Further references to our internet presence can be found under paragraph 7.   

 

2.3. For what purpose does the processing of the data serve?

Should you communicate your personal data under certain circumstances to us, we will treat them confidentially in accordance with the valid data protection regulations of the place of business. When you send us an e-mail or you fill in an online form on our website and send it to us, then we process your stipulated personal data (e.g. your name or e-mail address) exclusively for our correspondence with you in order to send the required documents or information or for such other purpose which has been stated on any one form. 

If we want to process your person-related data for any other purpose, we will inform you thereof beforehand.

 

2.4. On what legal basis will your person-related data be processed?

We process your person-related data according to the regulations of the European General Data Protection Regulation (GDPR), the Federal Data Protection Act NEW (BDSG) together with any other related laws regarding the processing of person-related data.

The concrete legal basis for the data processing is dependent on the background and for what purpose we receive your data. We will therefore inform you specifically of each application should it be necessary.

Usually the legal basis is necessary on the request of the person concerned either in “legitimate interests of the person(s) responsible for the carrying out of the communication” or within the process of a job application in order to carry out measures precedent to the contract. This could occur especially where registered users are involved (e.g. applicants‘ portal) where the consent of the user or the person concerned is necessary.

 

2.5. Who has access to your data?

Among the people responsible only those people and areas have access to the data concerned who are responsible for that particular process: in this regard there is a clear allocation of duties and authorisation scheme. Data can also be transferred to service providers for the above-mentioned purposes. The inclusion of service providers is necessary e.g. within the management and maintenance of IT systems. A list of all service providers who carry out data processing by order can be viewed or downloaded from paragraph 5 or can be mailed if requested.

In addition, person-related data can be communicated to further recipients should this be necessary in order to fulfil contractual or legal obligations (e.g. regulatory authorities).

Also a transfer of data to affiliated companies may occur e.g. within the scope of business communication or corporate control services.


2.6. Is your data communicated to a third party country?

Currently such a transfer to service providers in a third party country does not occur.
Should person-related data be communicated to a service provider or a company outside the European Economic Area (EEA) , this occurs only when the third country has been confirmed by the EU commission to having an adequate data protection level or some other adequate data protection guarantees (e.g. the acknowledgement of EU standard contract clauses, Privacy Shield) is in place. You can also request the information under the above-mentioned contact data.

 

2.7. What measures do we undertake to protect your data?

We take appropriate technical and organisational security precautions according to the current level of technology to protect data from random or wilful manipulation, loss, destruction or access by unauthorised persons. We implement an SSL (Secure-Socket-Layer) on the supplied dialogue forms on our internet sites to protect your information. This SSL connection protects your data when transmitted from being seen by a non-authorised third party. If you send us a normal, unsecured email containing unencrypted data, there is a chance, during the transmission of your data via the internet, that this can be seen or altered by unauthorised persons.

 

2.8. What data protection rights can you as the person concerned assert?

You can request information regarding the stored data about your person from the above-mentioned address. In addition, under certain circumstances, you may request the correction or the deletion of your data. You also have the right to a restriction on the processing of your data as well as a right regarding the issuing of the data you provided to be in a structured, current and machine legible form.


2.9. Right of objection

If we process your data for the protection of legitimate rights, you may object to this processing for reasons which relate to your special situation. We then no longer process your person-related data unless we can prove compulsory legitimate reasons for the processing that outweigh your interests, rights and freedom or the processing serves the enforcement, the exercising or defence of legal claims.

If we process your data on the basis of your given consent, you can at any time withdraw this consent effective for the future.


2.10. Where can you complain?

You have the possibility to contact the above-mentioned data protection officer or a data protection regulatory authority. The data protection regulatory authority responsible for us is:

Landesbeauftragte fur Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestrasse 2-4
40213 Duesseldorf


2.11. How long is your data stored?

We delete your person-related data as soon as it is no longer necessary for the above-mentioned purpose. This occurs regularly through legal burden of proof and legal obligation to retain data, which are regulated amongst others in the code of commercial law, tax laws and the fiscal code. According to these the period of data retention is normally up to ten years. In addition it can occur that person-related data is stored for the time within which claims against us can be made (legal statutory limitation of between three and  thirty years). Further information can be found, if relevant, under each single case of data processing.


2.12. Are you obliged to disclose your data?

You are not obliged to disclose person-related data when using the website. However, there are certain services for which we require person-related data from you, e.g. in order to send you the desired newsletter for example or to consider you in an application process. Without this data the desired services cannot be fulfilled. We only collect the really necessary data in each case.


2.13. To what extent do automated decisions on a by-case basis or automated measures for profiling exist?

Such measures do not currently exist in our company.
Should we ever use purely automated processing procedures to come to a decision – including profiling – we will inform of such in the respective application.


2.14. Usage of your data

According to the General Data Protection Regulation (GDPR) there will be, in the future, legally binding obligations to inform you, as soon as and so far as your person-related data is collected for processing. Therefore, respective information will be included particularly in insurance applications in the future regarding the actual usage of your person-related data. You can access a few selected versions of information regarding the usage of data under: Informationsblatt zur Datenverwendung

Please note: our company does not take part in the “Instructions and Information Systems of the German Insurance Business”

 

2.15. Amendments to this declaration

The advancement of our websites and development in technology lead now and then to amendments to our data privacy statement. Please be aware of the current version of our data privacy statement when viewing our sites.

On 1 March 2013, the German companies of the ERGO Group signed up to “Code of Conduct for handling personal data by the German insurance industry“ (Data Privacy Code of Conduct). The Data Privacy Code of Conduct governs the collection, processing and use of your personal data.
This Code of Conduct was agreed between the German Insurance Association (GDV) and the German data protection supervisory authorities. The Data Protection Officer in Berlin examined the Data Privacy Code of Conduct and determined that the provisions are compliant with the current law on data protection.
The companies that have signed up agree to adhere to the stipulated requirements and, if applicable, implement any regulations still outstanding by the due date. For the first time, a data privacy standard has been drawn up that is applicable throughout the industry. Previous federal data protection regulations have now been specified in more detail and concerns about data protection have been taken into consideration beyond the legally prescribed standards.
Additional consent is no longer necessary in many instances as a result of the Code of Conduct. In cases of highly sensitive data – such as, for instance, health data – we still require consent to record and use the data, as well as a statement providing permission to disclose confidential information.

You can download the German Insurance Association’s Code of Conduct for handling personal data here.
Code of Conduct (in German, PDF file)

You can also request the German text as a hard copy. Please request a copy by sending us an email to info@koeln-assekuranz.com.

The companies of the ERGO Group in Germany have been using new consent forms and statements providing permission to disclose confidential information for their applications, requests and membership applications since 1 January 2013. The statements were agreed between the German Insurance Association (GDV) and the data protection supervisory authorities. They provide even more transparency concerning the handling of your personal data. Consent form for the permission to collect and proceed health data and the disclosure of confidential information (in German, PDF file)

We maintain a list of all service providers who are able to work for KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH within the framework of a contract. The duty to maintain this list is the result of the new consent forms and statements providing permission to disclose confidential information, as well as the new rules (Data Privacy Code of Conduct) agreed between the German Insurance Association (GDV) and the data protection supervisory authorities.
The list aims to create transparency with regard to processing your data. It features service providers that collect, process or utilise health data and/or other personal details on behalf of German companies belonging to the ERGO Group as agreed in the respective contract.
The service providers are named specifically if their main task is to record, process or utilise personal data. As regards service providers where the processing of personal data is not their main task, such as waste disposal companies for paper and electronic storage media, these are only named in the service categories. The same is true for service providers that only work for KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH on a temporary basis. You may object to your data being transmitted to any particular service provider on the list by stating your reasons. We will then check whether, as a result of your own particular personal situation, the protection of your interests precludes your data from transmission.
Please note that all service providers working for KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH are named in the list. This does not, however, mean that your data will be forwarded to all our service providers. List of service providers (in German, PDF file)

6.1. Transferring information and encryption

If you choose to send a message to KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH by way of the contact form, the information is sent using an encryption technique known as SSL (secure socket layer) with a key length of at least 128 bit.

 

6.2. Cookies

During an online session cookies are stored on your computer. These are small files that control the presentation and operation of our website. We use cookies to give you the best possible result on our website. Therefore, we store these small files – which you do not personally identify – and evaluate the data. This improves the usability of our website. Statistical evaluations of these websites are carried out anonymously. We do not provide a personal reference to you.
The cookies do not contain any personal information.
Note: The setting for cookies varies from browser to browser.

 

6.3. Google Analytics

This website uses Google Analytics, a web analytics service provided by Google, Inc. („Google“). Google Analytics uses „cookies“, which are text files placed on your computer to help the website analyse how visitors use the site. This website uses Google Analytics with the extension „_anonymizeIp()“. This shortens the processing of IP addresses and, according to Google, virtually excludes the possibility of personal references. So far as the data collected about you are related to a person, this should therefore be excluded immediately and the personal data deleted immediately. You may refuse the use of cookies by selecting the appropriate settings on your browser, however please note that if you do this you may not be able to use the full functionality of this website. By pushing the button „agree“, you consent to the processing of data about you by Google in the manner and for the purposes set out above. By pushing the button „decline“ no processing of date by Google takes place.

 

6.4. Social networks

Our websites and our apps both use plug-ins of several social networks: LinkedIn, Xing and youtube. The plug-ins are marked with a logo.
If you access one of our website pages or apps containing such a plug-in, these plug-ins can create a direct link with the social network and could transmit data. The plug-in, your browser and the social network will then all communicate with one another. Due to the incorporated plug-ins, the social networks will be informed that you have accessed a particular page on our website. If you are logged into the social network at the time, it can attribute the visit to your social network account.
If you interact with the plug-ins, e.g. by clicking the “Like” button or making a comment, this information is transmitted directly to the social network and stored there in accordance with the guidelines of the relevant social network. For information on the purpose and scope of collecting this data and its subsequent processing and utilisation by the social network, as well as your rights in this regard and the settings available to protect your private sphere, please refer to the data privacy information available from the social network in question.
If you do not wish social networks to collect data about you via our website, you will need to log out of all social networks before visiting our website or using our app.

KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH uses the e-mail address provided in order to send you a reply with the details requested. However, we only send personal or confidential information once it has been encrypted, or, should this not be possible, by post. If the contents of your message relate to a contract, KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH will archive the e-mail. The e-mail address will only be used to correspond with you and will not be forwarded to any third parties. You will not receive any unsolicited e-mails from us. If, however, you do receive an unsolicited e-mail which states that it has been sent by us, it has been sent fraudulently and should be deleted immediately.
Before sending KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH an e-mail that has not been encrypted, please remember that its contents are not safeguarded against other people viewing them or using them fraudulently. Consequently, we would recommend that you send any message to KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH using the contact form.
 

If you cooperate with our company within the framework of the K.A.R.L.® services offered by us as well as other services provided by our company (in particular in the context of risk service services), the above statements shall apply mutatis mutandis.


We process and store your data exclusively within the framework of and for the fulfilment of the existing K.A.R.L.® contractual relationship or other service contractual relationship. This includes the LOG-IN data that we have received from you and your mail signature, which we use for correspondence with you.


The location coordinates and other location data disclosed to us as part of a location assessment will be used exclusively for the fulfilment of the natural hazard assessment contractually promised by us. A use for other purposes (e.g., marketing, research of natural persons or similar) does not take place.

The same applies mutatis mutandis in the context of another service contractual relationship.

Imprint

Preliminary information according section 11 ot the German Insurance Intermediaries Regulation

Provider identification pursuant to Section 5 of the German Tele-Media Act (TMG)

KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH
Hohenzollernring 72
50672 Cologne
Germany

General Managers: Bastian Biswurm, Arne Linke

Telephone: +49 (221) 397 61–200
Fax: +49 (221) 397 61–301
E-mail: info@koeln-assekuranz.com

Shareholder: ERGO Versicherung AG in Düsseldorf

Register of Companies: Cologne Local Court, HRB 35977

Insurance agency registration number: D-C9T7-YBFXP-86

VAT registration number: DE242598509

Industrie und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, D-50667 Cologne, Germany

Professional Regulations:

– Section 34d Trade Regulations

– Sections 59-68 Regulation on Information Obligations for Insurance Contracts (VVG)

– VersVermV

For dispute settlement between insurance broker and policy holder please contact:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Please also note the information on the pages „Legal Notice“ and „Privacy Statement„.

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Impressum

Erstinformation gemäß § 11 VersicherungsvermittlerVO

Anbieterkennzeichnung nach § 5 des Telemediengesetz

KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH
Hohenzollernring 72
50672 Köln

Geschäftsführer: Bastian Biswurm, Arne Linke

Telefon: +49 (221) 397 61–200
Telefax: +49 (221) 397 61–301
E-Mail: info@koeln-assekuranz.com

Gesellschafter: ERGO Versicherung AG in Düsseldorf

Registergericht: Amtsgericht Köln, HRB35997
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info)
Register-Nr. D-C9T7-YBFXP-86

USt-Ident-Nummer DE242598509

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln

Mitglied der Industrie- und Handelskammer Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln

Berufsrechtliche Regelungen:

– § 34d Gewerbeordnung
– §§ 59-68 VVG
– VersVermV

Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern kann folgende Schlichtungsstelle angerufen werden:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

Bitte beachten Sie unsere weiteren Informationen auf den Seiten „Rechtliche Hinweise“ und „Datenschutzbestimmung“.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen und Besondere Bestimmungen für K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistungen

1. Geltungsumfang, Abwehrklausel, Schriftform

1.1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind Bestandteil eines jeden Vertrages, durch den die KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH (nachfolgend „KA“) eine im jeweiligen Vertragsangebot näher beschriebene K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistung für den Vertragspartner (nachfolgend „Vertragspartner“) erbringt und/oder einen Zugang zu der K.A.R.L.®-Software via Webbrowser, App oder Schnittstelle gewährt. Abhängig vom vertraglich vereinbartem Leistungsumfang finden auf den Vertrag neben den Allgemeinen Bestimmungen in Teil 1 auch die Besonderen Bestimmungen K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistungen in Teil 1 und/oder die Besonderen Bestimmungen für die Nutzung der K.A.R.L.®-Software in Teil 2 dieser AGB Anwendung. Bei Widersprüchen zwischen Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen sowie bei Widersprüchen zwischen den Besonderen Bestimmungen für K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistungen und solchen für die Nutzung der K.A.R.L.®-Software gehen jeweils letztere vor.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, die KA stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3. Mündliche, in Bezug auf den Vertrag getroffene Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die KA, wobei „schriftlich“ in diesen AGB im Sinne von § 127 BGB zu verstehen ist.

1.4. Der Auftragsumfang richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen und schriftlich festgehaltenen Vereinbarung. Änderungen und/oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Auftrags müssen schriftlich unter Berücksichtigung des dabei entstehenden Mehraufwands in einer Zusatzvereinbarung festgehalten werden.

2. Vertragsleistungen

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Vertragsangebot näher beschriebene K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistung und / oder die Übertragung von Nutzungsrechten an der K.A.R.L.®-Software im Rahmen eines Webbrowser- oder App-Zugangs. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet (Dienstvertrag).

2.2. Insbesondere sind alle im Rahmen der K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistung oder der Nutzung der K.A.R.L.®-Software durch die KA abgegebenen Hinweise, Ratschläge, Berichte oder Stellungnahmen stets als Vorschläge an den Vertragspartner zu verstehen: Diese Vorschläge sollen im Sinne einer unterstützenden Entscheidungshilfe der Verbesserung des begutachteten Risikos dienen, ohne dass damit bei Durchführung einzelner oder aller abgegebenen Vorschläge ein erhöhter oder in sonstiger Weise bestimmter Sicherheitsgrad gewährleistet werden kann und soll. Bei von der KA zu erbringenden Leistungen wird grundsätzlich kein bestimmter Erfolg oder ein über die Beratungsleistung hinausgehendes bestimmtes Ergebnis geschuldet. Die Beurteilung der unternehmerischen Zweckmäßigkeit und die unternehmerische Umsetzung trifft der Vertragspartner in alleiniger Verantwortung. Eine rechtliche Überprüfung schuldet die KA ebenfalls nicht.

2.3. Die KA berücksichtigt bei ihren Leistungen die bei Vertragsabschluss bzw. Informationsaufnahme geltenden anerkannten Regeln von Wissenschaft (z.B. Risiko- und Wahrscheinlichkeitstheorie) und Technik und die Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung.

2.4. Nachträgliche Änderungen in der Bewertung eines Standortes, der zuvor bereits Gegenstand einer Bewertung durch eine K.A.R.L.® Beratungsdienstleistung oder den Einsatz der K.A.R.L.*-Software war, lösen keine Informationspflichten der KA gegenüber dem Vertragspartner oder Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners aus.

2.5. In der Regel werden Ergebnisse, die im Rahmen der K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistung oder unter Nutzung der K.A.R.L.®-Software erzielt werden, in Form eines Berichts dargestellt. Die Erstellung und Bereitstellung von Berichten erfolgt auf dienstvertraglicher Basis (§§ 611 ff. BGB).

2.6. Die vorgenommenen Risikoeinstufungen stützen sich grundsätzlich auf global verfügbare geologische, geographische und meteorologische Datensätze, die bei KA regelmäßig gepflegt, erweitert und präzisiert werden. Ebenso werden die verwendeten Berechnungsmethoden ständig verbessert und dem aktuellen Wissenstand angepasst. Die Ergebnisse spiegeln damit den aktuellen Wissenstand zum Zeitpunkt der Berichtserstellung wider. Die im Rahmen der Berichte angegebenen Risikoeinstufungen beruhen auf den jeweils angegebenen Datenquellen, den der K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistung oder der K.A.R.L.®-Software zugrundeliegenden Erfahrungswerten und den vom Vertragspartner gemäß Ziffer 3.3 zugelieferten Informationen (insbesondere Objektvulnerabilitäten).

2.7. Da es sich um Risikoanalysen und nicht um Vorhersagen handelt, können bei Gefahren, für die ein geringes oder überhaupt kein Risiko ausgewiesen wurde, plötzlich und unerwartet Schadenereignisse größeren Ausmaßes eintreten. Für die Realisierung dieser Risiken kann keine Gewährleistung oder sonstige Haftung übernommen werden, es sei denn, es liegt ein Fall von Ziffer 4.1 vor.

2.8. Die KA ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger externer Berater und Institutionen zu bedienen.

3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

3.1. Der Vertragspartner sorgt ohne besondere Aufforderung dafür, dass die KA rechtzeitig alle Unterlagen und Informationen erhält, die dem Vertragspartner bekannt sind und für die Auftragsausführung von Bedeutung sein könnten.

3.2. Die KA ist berechtigt, bei Ausführung des Auftrages die vom Vertragspartner genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig zugrunde zu legen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen gehört nur dann zu den Vertragsleistungen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist oder sich die Prüfungspflicht aus dem Wesen des Auftrags ergibt.

3.3. Der Vertragspartner hat der KA unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Auskünfte, etc. rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, dies gilt insbesondere für Objektvulnerabilitäten. Auf Verlangen hat der Vertragspartner der KA die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen sowie der mündlich erteilten Auskünfte schriftlich zu bestätigen. Auf nicht oder nicht richtig erteilten Auskünften beruhende Beratungsfehler gehen zu Lasten des Vertragspartners.

3.4. Soweit der Vertrag aufgrund eines in der Sphäre des Vertragspartners liegenden Umstandes nicht ausgeführt wird, hat die KA Anspruch auf Ersatz aller bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie auf Zahlung einer dem tatsächlichen Leistungsaufwand entsprechenden Vergütung.

3.5. Die KA kann anstelle dessen auch einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes fordern. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder niedriger ist als die Pauschale.

4. Haftung, Gewährleistung

4.1. KA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4.2. KA haftet außerdem im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von KA jedoch der Höhe nach insgesamt auf den auf einen Betrag von € 250.000,00 (EURO zweihundertfünfzigtausend) beschränkt.

4.3. Eine weitergehende Haftung der KA ist ausgeschlossen.

4.4. Vorstehende Regelungen gelten auch, soweit ein Schaden durch Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen der KA verursacht wird.

4.5. Soweit die Haftung der KA gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der KA.

4.6. Sofern der Vertragspartner Gewährleistungsrechte geltend machen kann, verjähren diese nach 12 Monaten, es sei denn, es liegt ein Fall von Ziffer 4.1 vor. Für Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln an der Software beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Lieferung der Zugangsdaten.

4.7. Soweit die KA aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Gewährleistung verpflichtet ist, besteht für die KA zunächst ein Recht zur Nachbesserung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung innerhalb angemessener Frist kann der Vertragspartner weitere Ansprüche geltend machen.

4.8. Ereignisse höherer Gewalt, unabwendbare Zufälle oder Streiks begründen keinen Verzug. Gleichzusetzen sind solche Umstände, die eine Leistungserbringung unzumutbar erschweren oder vorübergehend unmöglich machen. KA hat in diesen Fällen das Recht, ihre Leistungen um die Dauer der Behinderung sowie um eine angemessene Anlauffrist hinauszuschieben.

5. Urheber- und Nutzungsrechte; Rechteeinräumung

5.1. Die von KA dem Vertragspartner im Rahmen des Auftrags ausgehändigten Unterlagen und Dokumentationen, Analysen und sonstige Materialien (nachfolgend „Materialien“) sind urheberrechtlich geschützt und sind ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Vertragspartners im Rahmen des vertraglich festgelegten Umfangs bestimmt.

5.2. Die Rechte an den von der KA bereitgestellten Ausarbeitungen verbleiben bei der KA. Eine Veröffentlichung der Ausarbeitungen der KA darf nur mit deren schriftlicher Einwilligung und unter Quellenangabe erfolgen.

5.3. Hat die KA zum Zwecke der Vertragsausführung Materialien des Vertragspartners in Besitz genommen, so sind diese mit der Beendigung der Vertragsausführung vom Vertragspartner auf eigene Kosten zurückzunehmen.

5.4. KA ist berechtigt, zwecks Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten Kopien der zurückgegebenen Materialien des Vertragspartners anzufertigen.

5.5. Ist der Vertragspartner Endnutzer, gilt Folgendes:

KA räumt dem Vertragspartner ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den auf der Grundlage des jeweiligen Auftrages erzielten Arbeitsergebnissen ein. Die Arbeitsergebnisse dürfen vom Vertragspartner nur im Rahmen des Auftragszwecks genutzt und Dritten außerhalb des Vertragszwecks nicht zugänglich gemacht werden.

Der Vertragspartner erhält das nicht-übertragbare und nicht-sublizenzierbare Recht, die Leistungen der KA zu den vertraglich zugrunde gelegten Zwecken für rein interne Zwecke des Vertragspartners zu nutzen.

5.6. Ist der Vertragspartner Wiederverkäufer, gilt Folgendes:

KA räumt dem Vertragspartner das Recht ein, die von KA erworbenen Leistungen im vertraglich fest gelegten Umfang an Endnutzer weiter zu veräußern. Der Vertragspartner ist verpflichtet und hat dafür Sorge zu tragen, Endnutzer auf die Einhaltung der in Ziffer 5.5 genannten, entsprechend geltenden Pflichten und Nutzungsbeschränkungen zu verpflichten.

6. Lieferung, Leistungszeiten

6.1. Die im Angebot angegebenen Liefer- und Leistungstermine verstehen sich stets nur als annähernd.

6.2. Die Einhaltung von Fristen für Leistungen der KA setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Vertragspartner zu liefernden Unterlagen, die Erbringung der Mitwirkungsleistungen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Leistungsfristen der KA angemessen.

6.3. Sofern die KA Liefer- oder Leistungsfristen oder -termine nicht einhalten kann, wird die KA den Vertragspartner hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Frist oder einen neuen Termin mitteilen.

6.4. Etwaige Rechte wegen verzögerter Lieferung oder Leistung kann der Vertragspartner nur nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung geltend machen.

6.5. Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können als solche abgerechnet werden.

7. Vergütung

7.1. Das Entgelt und dessen Berechnung ergeben sich aus dem Vertrag und wird zwischen den Parteien bei jedem Auftrag individuell und schriftlich vereinbart. Die Vergütung wird mit Rechnungserteilung ohne Skontoabzug fällig.

7.2. Im Falle einer Vergütung auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten zu den jeweils gültigen Berechnungssätzen sowie verbrauchte Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, einschließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.

7.3. Alle Preise erhöhen sich um die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

8. Laufzeit, Beendigung des Auftrags

8.1. Bei Verträgen, die auf die einmalige Erbringung einer Leistung gerichtet sind (nachfolgend „Projektvertrag“), wird die Leistungszeit im Vertrag individuell festgelegt. Bei Verträgen, die eine Nutzungsmöglichkeit innerhalb eines festgelegten Zeitraums ermöglichen (nachfolgend „Laufzeitvertrag“), verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate. Dies gilt nicht, wenn eine Partei den Laufzeitvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt hat.

8.2. Das Recht zur ordentlichen Kündigung beider Parteien ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

8.3. Ein wichtiger Grund für KA liegt insbesondere vor, wenn
– der Vertragspartner trotz Aufforderung hierzu die erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt;
– der Vertragspartner eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist bezahlt;
und KA unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertrags bis zu der ursprünglich vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.

8.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1. Die KA wird die ihr im Zuge der Ausführung des Auftrages anvertrauten oder bekannt gewordenen Daten, Tatsachen und sonstigen Informationen vertraulich behandeln. Insbesondere wird sie Beratungsergebnisse und/oder Gutachten im Rahmen der jeweils gültigen Gesetze Dritten nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners aushändigen. Sofern Dritte in die Ausführung des Auftrages nach pflichtgemäßem Ermessen der KA eingeschaltet werden, sind diese von der KA durch entsprechende Vereinbarungen auf die Vertraulichkeit zu verpflichten. Für die Weiterentwicklung der K.A.R.L.®-Software dürfen die Daten, Tatsachen und sonstigen Informationen in anonymisierter Form von KA verwendet werden.

9.2. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach den Datenschutzgesetzen erfolgt im Einklang mit geltendem Datenschutzrecht, insbesondere der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

9.3. Die umfassenden Ausführungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit sind jederzeit auf der Homepage der KA abrufbar:

https://www.koeln-assekuranz.com/datenschutz
10. Abtretungs- und Aufrechnungsverbot

Der Vertragspartner kann weder Forderungen aus diesem Vertrag abtreten noch mit Forderungen gegenüber KA aufrechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

11.1. Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11.2. Erfüllungsort ist Köln.

11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebende Ansprüche ist Köln, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

11.4. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist oder werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder nichtig gewordenen Regelung eine solche Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

Teil 2 – Besondere Bestimmungen für die Nutzung der K.A.R.L.®-Software

Sollte seitens KA dem Vertragspartner ein Zugang zur Nutzung der K.A.R.L.®-Software gewährt werden (via Web-Browser, App oder Schnittstelle), so gelten für diese Softwarenutzung zusätzlich zu vorstehendem Teil 1 folgende Bestimmungen.

12. Software

12.1. Software im Sinne dieser AGB sind alle im Rahmen des Vertrags mit dem Vertragspartner im Einzelnen aufgeführten Programme und Funktionalitäten sowie die für die Nutzung erforderlichen Dokumentationen und programmspezifischen Dateien der K.A.R.L.®-Software (nachfolgend „Software“). Im Falle der Bereitstellung der Software via App (siehe Definition in Ziffer 14.1), umfasst die Definition von „Software“ auch die App. Der Quellcode der Software wird nicht offengelegt und ist nicht Gegenstand der Nutzungsrechteeinräumung.

12.2. KA ist zur Weiterentwicklung und Änderung der Software berechtigt, sofern eine solche Weiterentwicklung oder Änderung (i) für die Einhaltung zwingender gesetzlicher Vorgaben durch KA erforderlich ist, (ii) lediglich eine Anpassung an den jeweils bewährten oder aktuellen Stand der Technik bedeutet oder (iii) nicht über das hinausgeht, was bei vergleichbarer Software handelsüblich und für den Vertragspartner zumutbar ist, d.h. nicht die legitime Erwartung des Vertragspartners enttäuscht, wesentliche zur Verfügung stehende Funktionen der Software weiterhin zu nutzen, zu denen beispielsweise die Erstellung von Berichten zählt.

13. Umfang des Nutzungsrechtes, Geistiges Eigentum

13.1. Der Vertragspartner ist berechtigt, die von KA betriebene Software während der Laufzeit des Vertrages über den von KA eingeräumten Zugang unter Beachtung der Vorschriften dieser AGB zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich, nicht übertragbar und auf die internen Geschäftstätigkeit des Vertragspartners begrenzt. Die Rechteeinräumung ist zudem bedingt durch die Einhaltung der Pflicht des Vertragspartners zur Zahlung der vereinbarten Nutzungsgebühr zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Im Rahmen seiner internen Geschäftstätigkeit ist der Vertragspartner berechtigt, das Recht zur Nutzung der Software einem Kunden unterzulizenzieren, soweit dies im Vertrag entsprechend vereinbart ist. Der Kunde ist in diesem Fall entsprechend der Vereinbarungen dieser AGB zu verpflichten. Eine darüberhinausgehende Unterlizenzierung ist ausgeschlossen.

13.2. Soweit dies für die bestimmungsmäßige Nutzung der Software im Rahmen seines Betriebes erforderlich ist, darf der Vertragspartner die von ihm verwendeten Log-In-Daten innerhalb seines Unternehmens und, soweit vertraglich vereinbart, seinen Kunden im Rahmen der internen Geschäftstätigkeit, weitergeben. Durch unsachgemäße Nutzung entstehende Kosten (z.B. Anforderung von Berichten für persönliche Zwecke eines Nutzers oder Anforderung von Berichten für Fantasiestandorte) sind vom Vertragspartner zu tragen.

13.3. Die Software darf außer in den ausdrücklich in diesen AGB und dem Vertrag vorgesehenen Fällen nicht an Dritte weitergegeben werden; ebenso bedarf eine Nutzung zugunsten Dritter der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch KA. Jede Weitergabe der Log-In-Daten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch KA.

13.4. Der Vertragspartner darf den Zugang zur Software weder verändern noch modifizieren.

13.5. Bei Verstoß gegen den beschriebenen Nutzungsumfang hat KA Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften.

13.6. Sämtliche Rechte an der Software stehen ausschließlich KA zu. Dem Vertragspartner stehen an der Software nur die in diesen AGB geregelten Rechte zu.

14. Bereitstellung und Zugang zur Software

14.1. Je nach Vereinbarung stellt KA dem Vertragspartner einen Zugang zur Software entweder über einen Web-Browser, eine ebenfalls über einen Browser abzurufende Web App (nachfolgend „App“) oder eine Schnittstelle zu den Systemen des Vertragspartners entsprechend der Regelungen in Ziffer 15 (nachfolgend „Schnittstelle“) zur Verfügung und teilt ihm schriftlich die Log-In-Daten mit.

14.2. Die Nutzung der Software setzt eine ausreichende Internetanbindung voraus, für die der Vertragspartner selbst zu sorgen hat. Eine Offline-Nutzung der Software ist nicht möglich. Der Vertragspartner ist auch für die Einhaltung der für die Nutzung der Software erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf die von ihm genutzten Betriebssysteme und Web Browser.

14.3. KA wird die Nutzung der Software im Rahmen des bewährten Stands der Technik ermöglichen und bemüht sich um größtmögliche Verfügbarkeit. KA behält sich vor, den Zugang zur Software oder deren Nutzungsmöglichkeit zeitweilig vollständig oder teilweise zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (z.B. bei Wartungsarbeiten, Updates, Upgrades).

14.4. KA ist nicht verpflichtet, Updates oder Upgrades für die Software bereitzustellen oder die Software in sonstiger Weise an etwaige Veränderungen von Hard- und/oder Software (insbesondere Betriebssysteme oder Web-Browser) anzupassen.

15. Schnittstellen

15.1. Sofern die Parteien vereinbaren, dass dem Vertragspartner ein Zugang zu der Software über eine Schnittstelle gewährt wird, gelten ergänzend die Bedingungen dieser Ziffer 15.

15.2. Der Vertragspartner beauftragt KA mit der Entwicklung einer auf die individuellen Bedürfnisse des Vertragspartners angepassten Schnittstelle, durch die eine Verbindung zwischen der Software und den Systemen des Vertragspartners hergestellt werden soll. KA wird die von ihr zu erbringenden Entwicklungsleistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und nach dem jeweils bewährten Stand der Technik eigenverantwortlich erbringen.

15.3. Der Vertragspartner stellt KA sämtliche Informationen und Unterlagen über die von dem Vertragspartner gestellten Anforderungen an die zu entwickelnde Schnittstelle bereit und leistet KA darüber hinaus jegliche Unterstützung, die für im Rahmen der Entwicklung der Schnittstelle erforderlich ist.

15.4. Der Vertragspartner prüft die von der KA entwickelte Schnittstelle nach deren Fertigstellung und erstellt eine schriftliche Dokumentation der Prüfergebnisse, insbesondere etwaiger Mängel.

15.5. KA überträgt dem Vertragspartner im Zeitpunkt der Bereitstellung der Schnittstelle ein entsprechend den Regelungen der Ziffer 13 beschränktes Nutzungsrecht an der Schnittstelle.

15.6. Für die Entwicklung der Schnittstelle sowie der damit verbundenen Rechteeinräumung nach Ziffer 15.5 erhält KA eine aufwandsbasierte Vergütung nach den Regelungen der Ziffer 7.2 sowie des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags.

16. Organisation und Einarbeitung

16.1. Der Aufwand von KA für Organisationsberatung, Einarbeitung und Schulung wird vom Vertragspartner getragen. Sollte in besonders gelagerten Fällen KA auf die Berechnung verzichten, so werden in jedem Falle die Kosten gemäß Ziffer 16.2 in Rechnung gestellt.

16.2. Reisezeiten, -kosten und -Spesen der KA zahlt der Vertragspartner nach gesonderter Rechnungsstellung.
17. Besondere Gewährleistungsregelungen für Sachmängel der Software

17.1. Der Vertragspartner hat etwaige Sachmängel der Software unverzüglich und schriftlich gegenüber KA zu rügen. In der schriftlichen Mangelrüge sind der Sachmangel und die entsprechende Datenverarbeitungsumgebung möglichst genau zu beschreiben.

17.2. Gewährleistungsrechte des Vertragspartners bestehen nicht, wenn der Sachmangel der Software aufgrund einer unzulässigen, ungeeigneten oder unsachgemäßen Behandlung oder Nutzung der Software durch den Vertragspartner oder aufgrund einer nicht durch die KA autorisierten Änderung an der Software entstanden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Vertragspartner sinnlose Eingaben wie Fantasiestandorte (z.B. „Lummerland“) vornimmt.

17.3. Weist die Software einen Sachmangel auf, ist KA zunächst Gelegenheit zur Mangelbeseitigung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Die Mangelbeseitigung erfolgt durch Bereitstellung einer mangelfreien Software oder durch Beseitigung des Sachmangels. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass KA dem Vertragspartner eine zumutbare Umgehungslösung aufzeigt. KA steht das freie Wahlrecht zwischen den Arten der Mangelbeseitigung zu.

17.4. Schlägt die Mangelbeseitigung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Vertragspartner den Vertrag kündigen oder die Vergütung mindern. Davon unberührt sind etwaige Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, auf die Ziffer 4 Anwendung findet. Bei berechtigten Sachmängelrügen darf der Vertragspartner Zahlungen in einem Umfang zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Erfolgte die Sachmängelrüge zu Unrecht, ist KA berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Vertragspartner ersetzt zu verlangen. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 17 geregelten Ansprüche des Vertragspartners gegen KA wegen eines Sachmangels der Software sind ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ebenfalls ausgeschlossen.

18. Rechtsmängel

18.1. KA gewährleistet, dass die Software frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (nachfolgend „Schutzrechte“) überlassen wird.

18.2. Erhebt ein Dritter gegen den Vertragspartner Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die vertragsgemäße Nutzung der Software, so wird KA nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (i) für die Software ein entsprechendes Nutzungsrecht erwirken, (ii) die Software so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder (iii) die Software austauschen. Ist dies für KA nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Rücktritts- und Minderungsrechte zu. Auf etwaige Schadensersatzansprüche findet Ziffer 4 Anwendung.

18.3. Die vorstehende Verpflichtung aus dieser Ziffer 18.2 besteht nur, soweit der Vertragspartner die KA über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und der KA sämtliche Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

18.4. KA ist berechtigt, auf eigene Kosten die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Dritter zu übernehmen. Der Vertragspartner wird KA in diesem Fall alle zur Abwehr erforderlichen Informationen erteilen sowie Gerichtsverfahren im Einvernehmen mit KA führen. KA bleibt die Entscheidung über eine vergleichsweise Einigung vorbehalten.
18.5. Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Vertragspartners sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Vertragspartners, durch eine von KA nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Software vom Vertragspartner verändert oder zusammen mit nicht von KA gelieferten oder autorisierten Produkten oder in einer nicht autorisierten Systemumgebung eingesetzt wird.

Datenschutz und Informationssicherheit

KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH ist sich darüber bewusst, dass Ihnen der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Benutzung unserer Internetseiten und unserer Apps ein wichtiges Anliegen ist. Wir nehmen unsere Aufgabe, die Vertraulichkeit Ihrer Daten im Rahmen der geltenden Bestimmungen zum Datenschutzrecht sicherzustellen, im beiderseitigen Interesse sehr ernst. Wir verwenden zeitgemäße Techniken zur Durchführung des Dialogs mit Ihnen und zur Sicherung Ihrer Daten.

Cookies

Die folgenden Datenschutzhinweise gelten für die Internetpräsenzen der KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH sowie deren Apps für mobile Endgeräte. Diese Website enthält Verknüpfungen zu Webseiten Dritter (externe Links). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Sollten Sie bemerken, dass Links auf unserer Website auf Internetseiten verweisen, deren Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, benachrichtigen Sie uns bitte über die E-Mail-Adresse info@koeln-assekuranz.com.
Wir werden diese Links dann umgehend aus unserem Internetauftritt entfernen. Die KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei Nutzung der Internetpräsenzen sowie deren Apps und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

 

2.1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragter?

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die
KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH
Hohenzollernring 72
50672 Köln
E-Mail: info@koeln-assekuranz.com

Unseren Datenschutzbeauftragten Herrn Constantin Wirtz erreichen Sie unter der o.g. Adresse mit dem Zusatz -Datenschutzbeauftragter- oder unter der E-Mail-Adresse datenschutz@koeln-assekuranz.com.

 

2.2. Welche Datenkategorien nutzen wir und woher stammen diese?

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, unser Internetangebot anonym zu nutzen. Wir speichern keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten (wie z.B. IP-Adressen) von Nutzern der Website. Beim Besuch unserer Internetseiten werden zur anonymen Analyse des Nutzungsverhaltens Daten (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seiten, Navigation, verwendete Software) von uns mittels eines externen Dienstleisters anonymisiert erhoben. Die Anonymisierung erfolgt vor dem Abspeichern der Daten beim Dienstleister.

Weitere Hinweise zu unserem Internetauftritt finden Sie unter Ziffer 7.

 

2.3. Für welche Zwecke werden Daten verarbeitet?

Wenn Sie uns in bestimmten Fällen Ihre persönlichen Daten mitteilen, behandeln wir diese entsprechend den am Sitz der Gesellschaft geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich. Wenn Sie uns eine E-Mail senden oder ein Onlineformular auf unserer Website ausfüllen und an uns abschicken, dann verarbeiten wir Ihre dort angegebenen persönlichen Daten (z. B. Ihren Namen oder Ihre Mailadresse) ausschließlich für unsere Korrespondenz mit Ihnen zur Übersendung der erbetenen Unterlagen oder Informationen oder für die bei dem einzelnen Formular ggf. genannten anderen Zwecke.

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen dort nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie zuvor darüber informieren.

 

2.4. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes NEU (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

Die konkrete Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung hängt davon ab, in welchem Zusammenhang und für welchen Zweck wir Ihre Daten erhalten. Wir werden Sie daher bei der jeweiligen Anwendung gesondert darauf hinweisen, soweit erforderlich.

In der Regel wird die Rechtsgrundlage entweder „berechtigte Interessen des Verantwortlichen zur Abwicklung der Kommunikation“ oder im Rahmen von Bewerbungsverfahren zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person erforderlich sein oder, insbesondere im Rahmen von Anwendungen mit geschlossenem Benutzerkreis (z.B. Bewerberportal), ggf. auch die Einwilligung des Nutzers bzw. der betroffenen Person sein.

 

2.5. Wer bekommt Ihre Daten?

Innerhalb des Verantwortlichen erhalten nur die Personen und Stellen die betroffenen Daten, die für den jeweiligen Vorgang zuständig sind; diesbezüglich gibt es eine klare Geschäftsverteilung und Berechtigungskonzepte. Die Daten können zu den oben genannten Zwecken auch an Dienstleister übermittelt werden. Die Einbindung von Dienstleistern ist z.B. im Rahmen der Verwaltung und Wartung von IT-Systemen erforderlich. Die Liste aller Dienstleister, die im Auftrag Datenverarbeitungen durchführen, kann unter Ziffer 5 eingesehen bzw. heruntergeladen oder auf Wunsch auch übersandt werden.

Darüber hinaus können personenbezogene Daten an weitere Empfänger übermittelt werden, soweit dies zur Erfüllung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten erforderlich ist (z.B. an Aufsichtsbehörden).

Außerdem kann eine Weiterleitung dieser Daten an Konzerngesellschaften erfolgen, z.B. im Rahmen der Unternehmenskommunikation oder der Konzernsteuerung.

 

2.6. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?

Derzeit erfolgt eine solche Übermittlung an Dienstleister in ein Drittland nicht.
Sollten personenbezogene Daten an Dienstleister oder Konzernunternehmen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z.B. die Vereinbarung von EU-Standardvertragsklauseln, Privacy Shield) vorhanden sind. Sie können die Informationen auch unter den eingangs genannten Kontaktinformationen anfordern.

 

2.7. Welche Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten ergreifen wir?

Wir treffen jeweils nach dem Stand der Technik angemessene technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen, um Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Bei den auf unseren Internetseiten angebotenen Dialogformularen setzen wir zum Schutz Ihrer Angaben eine SSL-(Secure-Socket-Layer)-Verschlüsselung ein. Diese SSL-Verbindung schützt Ihre Daten bei der Übertragung vor einer unbefugten Kenntnisnahme Dritter. Bitte verwenden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit stets diese Dialogformulare. Wenn Sie uns Daten unverschlüsselt als normale, ungesicherte E-Mail schicken, besteht bei der Übertragung Ihrer Daten im Internet die Möglichkeit, dass diese von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder verändert werden.

 

2.8. Welche Datenschutzrechte können Sie als Betroffener geltend machen?

Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

 

2.9. Widerspruchsrecht

Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeiten wir Ihre Daten aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung, können Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

 

2.10. Wo können Sie sich beschweren?

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf

 

2.11. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies ergibt sich regelmäßig durch rechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, die unter anderem im Handelsgesetzbuch, Steuergesetze und der Abgabenordnung geregelt sind. Die Speicherfristen betragen danach in der Regel bis zu zehn Jahre. Außerdem kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Ergänzende Informationen finden Sie, soweit relevant, bei den einzelnen Datenverarbeitungen.

 

2.12. Sind Sie verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen?

Sie sind nicht verpflichtet, im Rahmen der Nutzung der Website personenbezogene Daten bereitzustellen. Allerdings gibt es Services, für die wir personenbezogene Daten von Ihnen benötigen, z.B. um Ihnen Informationen, z.B. gewünschte Newsletter zu übersenden oder Sie in einem Bewerbungsprozess zu berücksichtigen. Ohne diese Daten können die gewünschten Leistungen nicht erbracht werden. Wir erheben jeweils nur die tatsächlich erforderlichen Daten.

 

2.13. Inwieweit finden automatisierte Einzelfallentscheidungen oder Maßnahmen zum Profiling statt?

Derartige Maßnahmen finden derzeit in unserem Hause nicht statt.
Falls wir im Einzelfall rein automatisierte Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung – einschließlich Profiling – nutzen, werden wir darüber bei der jeweiligen Anwendung informieren.

 

2.14. Verwendung Ihrer Daten

Gemäß der DSGVO bestehen zukünftig gesetzliche Informationspflichten, sobald und soweit personenbezogene Daten zur Verarbeitung bei Ihnen erhoben werden. Daher werden insbesondere in Versicherungsanträgen zukünftig entsprechende Informationen zur konkreten Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten enthalten sein. Nachstehend können Sie einzelne ausgesuchte Fassungen der Information zur Datenverwendung abrufen: Informationsblatt zur Datenverwendung
Hinweis: Unser Haus nimmt am „Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft“ nicht teil.

 

2.15. Änderung dieser Erklärung

Die Weiterentwicklung unserer Internetseiten und Änderungen der Technik führen von Zeit zu Zeit zu Anpassungen an unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch jeweils die aktuelle Version unserer Datenschutzerklärung.

Die deutschen Versicherungsgesellschaften der ERGO sind zum 1. März 2013 den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct Datenschutz) beigetreten. Der Code of Conduct Datenschutz regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten. Diese Verhaltensregeln wurden zwischen dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und den Datenschutzaufsichtbehörden abgestimmt. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz hat den Code of Conduct Datenschutz geprüft und festgestellt, dass die Regelungen mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar sind. Die beigetretenen Unternehmen verpflichten sich, die hier vereinbarten Anforderungen einzuhalten und gegebenenfalls noch zu treffende Regelungen fristgerecht umzusetzen. Mit den Verhaltensregeln wird erstmalig ein branchenweiter Datenschutzstandard festgelegt. Bisher geltende Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden konkretisiert und Datenschutzbelange über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus berücksichtigt. Wegen der Verhaltensregeln sind zusätzliche Einwilligungen in vielen Fällen nicht mehr notwendig. Für besonders sensible Daten – wie beispielsweise Gesundheitsdaten – benötigen wir jedoch weiterhin eine Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung. Die Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft finden Sie hier. Gern stellen wir Ihnen den Text auch in Papierform zur Verfügung. Sie können ihn auch per E-Mail anfordern unter info@koeln-assekuranz.com

Seit dem 1. Januar 2013 verwenden die deutschen Versicherungsgesellschaften der ERGO neue Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen in ihren Anträgen, Anfragen und Beitrittserklärungen. Die verwendeten Erklärungen sind zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und den Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt. Sie bieten Ihnen noch mehr Transparenz im Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten. Ein Muster finden Sie hier.

Wir führen eine Liste aller Dienstleister, die für die KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH im Rahmen eines Vertrages tätig sein können. Die Verpflichtung zum Führen dieser Liste ergibt sich aus den neuen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sowie den neuen Verhaltensregeln (Code of Conduct Datenschutz), die zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und den Datenschutzaufsichtsbehörden vereinbart wurden. Ziel dieser Liste ist es, Transparenz über die Verarbeitung Ihrer Daten zu schaffen. In der Liste sind die Dienstleister aufgeführt, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten und/oder andere personenbezogene Daten im Auftrag der Versicherungsunternehmen der KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Dienstleister werden konkret genannt, wenn ihre Hauptaufgabe die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist. Dienstleister, bei denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht Hauptaufgabe ist, wie zum Beispiel beim Entsorgungsunternehmen für Papierabfall und elektronische Datenträger, werden nur in Dienstleistungs-Kategorien genannt. Gleiches gilt für Dienstleister, die nur gelegentlich für KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH tätig werden. Sie können der Übermittlung Ihrer Daten an die in der Liste genannten Dienstleister im Einzelfall unter Angabe von Gründen widersprechen. Wir werden dann prüfen, ob aufgrund Ihrer besonderen persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Bitte beachten Sie, dass in der Liste alle Dienstleister der KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH genannt sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Daten grundsätzlich an alle Dienstleister weitergegeben werden.
Die Dienstleisterliste der KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH finden Sie hier.

6.1. Informationsübertragung und Verschlüsselung

Wenn Sie eine Nachricht an die KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH über das Kontaktformular versenden, wird zur Übertragung dieser Informationen die Verschlüsselungstechnik SSL (Secure Socket Layer) mit einer Schlüssellänge von mindestens 128 Bit. eingesetzt.

 

6.2. Einsatz von Cookies

Während einer Online-Sitzung werden auf Ihrem Rechner sogenannte Cookies gespeichert. Dies sind kleine Dateien, welche die Darstellung und Bedienung unserer Website steuern. Wir verwenden Cookies, um Ihnen das bestmögliche Ergebnis auf unserer Website zu bieten. Daher speichern wir diese kleinen Dateien – die Sie jedoch nicht persönlich identifizieren – und werten die Daten aus. Damit verbessern wir die Nutzbarkeit unserer Website. Statistische Auswertungen dieser Internetauftritte führen wir anonym durch. Einen Personenbezug stellen wir nicht zu Ihnen her.
Die Cookies enthalten keine persönlichen Daten.
Hinweis: Die Einstellung für Cookies ist von Browser zu Browser unterschiedlich.

 

6.3. Google Analytics

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Diese Webseite verwendet Google Analytics mit der Erweiterung „_anonymizeIp()“. Dadurch werden IP-Adressen gekürzt weiterverarbeitet, eine Personenbeziehbarkeit soll laut Google damit nahezu ausgeschlossen werden. Soweit den über Sie erhobenen Daten ein Personenbezug zukommt, soll dieser demnach sofort ausgeschlossen und die personenbezogenen Daten damit umgehend gelöscht werden. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung des Buttons „Einverstanden“ erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Betätigen Sie den Button „Nicht einverstanden“ findet keine Bearbeitung durch Google Analytics statt.

 

6.4. Soziale Netzwerke

Unser Internetauftritt sowie unsere Apps verwenden Social Plugins (“Plugins”) mehrerer sozialer Netzwerke: LinkedIn, Xing und youtube. Die Plugins sind mit einem Logo gekennzeichnet. Wenn Sie eine Seite unseres Internetauftritts oder eine App aufrufen, die ein solches Plugin enthält, können diese Plugins direkte Verbindungen mit dem sozialen Netzwerk aufbauen und ggf. Daten übermitteln. Es erfolgt eine Kommunikation zwischen dem Plugin, Ihrem Browser und dem sozialen Netzwerk. Durch die Einbindung der Plugins erhalten die sozialen Netzwerke die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bereits in dem sozialen Netzwerk eingeloggt, kann das soziale Netzwerk den Besuch Ihrem Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den “Gefällt mir” Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information direkt an das soziale Netzwerk übermittelt und dort nach den Richtlinien des jeweiligen sozialen Netzwerkes gespeichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch das soziale Netzwerk sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen des jeweiligen sozialen Netzwerkes. Wenn Sie nicht möchten, dass soziale Netzwerke von Ihrem Besuch unserer Internetauftritte erfahren, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts oder der Nutzung der App aus den sozialen Netzwerken abmelden.

Die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse benutzt KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH, um Ihnen per E-Mail mit der gewünschten Information zu antworten. Dabei versenden wir personenbezogene oder vertrauliche Informationen nur auf verschlüsseltem Weg und falls das nicht möglich ist, per Briefpost. Bezieht sich der Inhalt Ihrer Nachricht auf ein Vertragsverhältnis, bewahrt KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH die E-Mail auf. Die E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Korrespondenz mit Ihnen gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Von uns erhalten Sie keine unaufgeforderten E-Mails. Bekommen Sie trotzdem unaufgefordert eine E-Mail, die vorgibt, von uns zu stammen, so ist sie gefälscht und sollte gelöscht werden. Bevor Sie KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH auf unverschlüsseltem Weg eine E-Mail schicken, bedenken Sie bitte, dass deren Inhalt im Internet nicht gegen unbefugte Kenntnisnahme, Verfälschung usw. geschützt ist.

Sofern Sie mit unserem Hause im Rahmen der von uns angebotenen K.A.R.L.®-Dienstleistungen sowie sonstiger von unserem Hause erbrachten Dienstleistungen (insbesondere im Rahmen von Risikoservice-Dienstleistungen) zusammenarbeiten, gelten die vorstehend gemachten Ausführungen sinngemäß. 


Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten ausschließlich im Rahmen und zur Erfüllung des bestehenden K.A.R.L.®-Vertragsverhältnisses bzw. sonstigen Dienstleistungsvertragsverhältnisses. Hierzu gehören die LOG-IN-Daten, die wir von Ihnen erhalten haben und Ihre Mailsignatur, die wir für die Korrespondenz mit Ihnen nutzen.


Die im Rahmen einer Standortbewertung uns bekannt gegebenen Standortkoordinaten und sonstige Standortdaten werden ausschließlich für die Erfüllung der von uns vertraglich zugesagten Naturgefahrenbewertung genutzt. Eine Verwendung für andere Zwecke (z.B. Marketing, Recherche natürlicher Personen oder ähnliches) findet nicht statt.

Gleiches gilt sinngemäß im Rahmen eines sonstigen Dienstleistungsvertragsverhältnisses.