Das Juli-Hochwasser 2021

Ein Naturereignis jenseits aller Vorstellungskraft

Das Juli-Hochwasser 2021 im Westen Deutschlands

„Die Lage vor Ort zu fotografieren wäre einfach zu unangemessen gewesen. Häuser und Straßen weg, Leute, die nicht wissen, wie es weiter geht, und andere, die stoisch nach Toten suchen. Einfach alles kaputt …“ (wörtliches Zitat einer Katastrophenhelferin in Kreuzberg/Ahr).

Deshalb zeigen wir statt eines themenbezogenen Tea­serbildes eine vereinfachte schematische Darstellung der Großwetterlage. Die Medien haben in den Tagen nach der Überschwemmung viel bestürzendes Bildma­terial geliefert. Helfer und Helferinnen vor Ort berichten außerdem, dass die Zustände in den zerstörten Ort­schaften entlang der Ahr, Erft, Swist und der anderen schwer betroffenen Mittelgebirgsflüsse um Größenord­nungen schlimmer sind, als es Fotos überhaupt auszu­drücken vermögen. Daher ist es schwer, sich angesichts einer solch apokalyptischen Katastrophe, auf die wir hier in unserem vermeintlich sicheren westlichen Deutsch­land so gut wie unvorbereitet waren, auf die wissen­schaftlichen Aspekte des Geschehens zu konzentrieren.

Wir möchten dennoch versuchen, diese außergewöhn­liche Naturkatastrophe in einen statistischen Kontext einzuordnen und zu ergründen, was ein solch reales Er­eignis für die theoretische Analyse von Naturrisiken be­deutet. Vielleicht können wir auf diese Weise einen klei­nen Beitrag dazu leisten, dass zukünftige Katastrophen weniger Opfer fordern und geringere materielle Verluste verursachen. Eines steht jedoch jetzt schon fest: Verhin­dern lassen sie sich nicht.

Die Ursache – die Großwetterlage

Vom 12. bis 15. Juli diesen Jahres bestimmte ein ausge­prägter Tiefdruckkomplex über Mitteleuropa das Wet­tergeschehen. Das bodennahe Tiefdruckgebiet namens „Bernd“ hatte sich im Zusammenhang mit einem Hö­hentief entwickelt, das sich langsam über den Atlantik kommend von Frankreich her näherte. Durch eine sta­bile, ausgeprägte Hochdruckzelle über dem westlichen Russland, die dort schon über einen längeren Zeitraum hinweg zu überdurchschnittlich hohen Temperaturen bis in arktische Breiten geführt hatte, konnte sich das Tiefdrucksystem zunächst nicht weiter nach Osten fort­bewegen.

So rotierte das Bodentief „Bernd“ für mehrere Tage mit Zentrum über Deutschland, wodurch extrem feuch­te Luftmassen aus dem Mittelmeerraum und Südost­europa über Ost- und Norddeutschland hinweg in die betroffenen Gebiete strömen konnten (siehe Abb. 1). Die Luftmassen hatten sich sowohl auf ihrem Weg im Mittelmeerraum mit viel Wasserdampf aufgeladen als auch über der Ostsee, die in diesem Jahr überdurch­schnittlich warme Temperaturen aufweist.

In der Nähe der westlichen Mittelgebirge (z.B. Eifel, Sau­erland) kam es dann zu speziellen regionalen meteoro­logischen Effekten (z.B. erzwungene Hebung und Stau­effekte), wodurch die großflächigen, langanhaltenden Starkniederschläge ausgelöst wurden.

Ab dem 13. Juli traten im Zusammenhang mit Tief “Bernd” zunächst gebietsweise über Teilen Nordbayerns und Sachsens Gewitter mit Starkregen auf. Im Laufe des Tages und in der Nacht zum 14. Juli wurden dann im­mense Regenmengen über dem nördlichen Sauerland abgeladen. Besonders betroffen war die Region um die Stadt Hagen. Dort wurden in der Nacht fast 100 l/m² Niederschlag innerhalb von 3 Stunden gemessen.

Am 14. Juli hatten die Regenwolken, die sich gegen den Uhrzeigersinn um das Zentrum des Tiefdrucksystems drehten, welches zu dieser Zeit etwa über Süddeutsch­land lag, die Mittelgebirgsregion der Eifel erreicht. Hier, über den Einzugsgebieten der Flüsse Ahr, Erft, Swist, Nette, Nitzbach, Rur, Inde, Merzbach, Vichtbach, Kyll und Wurm entluden sich Niederschlagsmengen, wie sie in dieser Region seit Beginn der Wetteraufzeichnungen noch nie beobachtet wurden.

Zu diesem Zeitpunkt waren die Böden auf Grund des feuchten Wetters in den Wochen vor dem Extremereig­nis bereits stark durchnässt. Die Witterung in vielen Regionen Deutschlands im diesjährigen Frühjahr und Frühsommer steht somit im Gegensatz zu den letzten Jahren, die eher durch überdurchschnittliche Trocken­heit gekennzeichnet waren. Zu feuchte, wie auch zu trockene Böden können Niederschlag nur schwer auf­nehmen und dadurch kommt es in Regionen mit Gefälle zu einem schnellen Abfluss des Regenwassers an der Oberfläche. Zahllose Entwässerungskanäle, Rinnen und Bäche sammelten es ein und führten es – nahezu zeit­gleich – den genannten Flüssen zu, die dadurch inner­halb von Stunden über die Ufer traten und alles mit sich rissen, was sich ihnen in den Weg stellte. In einem gro­ßen Flusssystem wie dem Rhein kam es hingegen nur zu einem mäßigen Hochwasser, bei dem lediglich eini­ge Uferpromenaden und Parkplätze überflutet wurden. Die Hochwassermarke, bei der die Schifffahrt eingestellt werden muss, wurde nur kurzfristig überschritten.

Zusammenfassung: Ursache – die Großwetterlage

Enorme Niederschlagsmengen durch spezielle meteorologi­sche Bedingungen, wie z.B.

  • beständige Großwetterlage
  • hoher Feuchtegehalt in der Atmosphäre

Flutereignis resultierend aus verstärktem Oberflächenabfluss durch

  • stark gegliedertes Gelände
  • gesättigte Böden durch anhaltende feuchte Witterung vor dem Ereignis

 

Die Niederschlagsmengen

Was jedoch wären „normale“ Niederschlagsmengen gewesen? Wie ist „normal“ eigentlich in diesem Zu­sammenhang zu definieren? Ob eine bestimmte Nie­derschlagsmenge zu den Erfahrungen passt, die über Jahrzehnte in einer Region gesammelt wurden, lässt sich mithilfe einer statistischen Häufigkeitsanalyse er­mitteln. Am Beispiel der Wetterstation Dahlem in der Nähe der Ahrquelle in Blankenheim lässt sich die Me­thodik einer solchen Analyse verdeutlichen:

Die Station Dahlem wird seit 1931 betrieben und um­fasst somit einen Beobachtungszeitraum von knapp über 90 Jahren. Für fast jeden Tag dieser Zeitspanne sind die täglichen Niederschlagssummen protokolliert. Diese Werte werden in einem ersten Auswertungs­schritt der Größe nach absteigend sortiert. In Tabelle 1 sind die höchsten 9 Werte davon aufgelistet.

Tab. 1: Auflistung maximaler Tagessummen von Niederschlägen an der Station Dahlem (inkl. entsprechender Wiederkehrperiode und Beobachtungsdatum (Daten DWD).

Der maximale Niederschlagswert dieser Liste beträgt 129,2 mm (entspricht 129 l/m2) und wurde im Zusam­menhang mit dem diesjährigen Extremereignis im Juli aufgezeichnet. Mit dem hier gewählten extremwert­statistischen Verfahren würde diesem Wert eine Wie­derkehrperiode (WKP) von 90 Jahren zugeschrieben werden, da er einmal in 90 Jahren erreicht wurde. Mit demselben Ansatz würde zum Beispiel dem dritten Nie­derschlagswert in der Liste (64,5 mm am 6.10.1988) eine WKP von 30 Jahren zugeordnet werden, da dieser Wert im Beobachtungszeitraum drei Mal erreicht bzw. überschritten wurde. Beim neunten Wert (56,5 mm am 29.5.1956) sollte es sich demnach um ein 10-jährliches Ereignis handeln. Auf diese Weise lässt sich für jeden Niederschlags-Tageswert die statistische Wiederkehr­periode (WKP in Jahren) errechnen.

Abb. 2: Häufigkeitsanalyse der Tagesniederschläge an der Station Dahlem (Daten DWD).

Werden den so errechneten WKPs in einem Diagramm mit logarithmisch geteilter Abszisse (X-Achse) die ent­sprechenden Niederschlagswerte gegenübergestellt, gruppieren sich diese normalerweise um eine logarith­mische Ausgleichsgerade (siehe Abb. 2). Gängige Ver­fahren, zum Beispiel zur Klärung von Bemessungsfragen, extrapolieren diese Ausgleichgerade, um die Stärke und Jährlichkeit von seltenen Starkniederschlagsereignissen abzuschätzen. Mit diesem Verfahren und ohne Berück­sichtigung des diesjährigen Juli-Ereignisses sollte für die Station Dahlem das 100-jährliche Niederschlagsereignis eigentlich nur bei 80 mm und ein „Jahrtausendregen“ knapp über 100 mm liegen.

Das Niederschlagsereignis am 14. Juli 2021 übertraf mit 129,2 mm aber nicht nur den bisherigen Rekordwert um einen Faktor von 1,82, sondern liegt auch weit über der Ausgleichsgeraden, die im Zusammenhang mit den bisherigen Beobachtungen errechnet wurde (sie­he Abb. 2). Würde davon ausgegangen werden, dass sich der aus konkreten Messwerten vergangener Jahr­zehnte errechnete Zusammenhang zwischen Wieder­kehrperiode und Tagesniederschlag auch in den Bereich höherer Wiederkehrperioden extrapolieren lässt, dann wären die Niederschläge in Dahlem vom 14. Juli 2021 ein – etwa – 10.000-jährliches Ereignis. Dafür müsste der betreffende Tageswert nach rechts bis auf die Aus­gleichsgerade verschoben werden (roter Pfeil in Abb. 2). Dies allerdings ist ziemlich unwahrscheinlich, denn die Wahrscheinlichkeit, dass ein 10.000-jährliches Ereignis ausgerechnet in die 90-jährige Beobachtungszeit der Messstelle Dahlem fällt, beträgt weniger als 1 Prozent. Aber immerhin, undenkbar ist es nicht.

Eine solche Extrapolation muss in diesem Fall jedoch nicht zum Ziel führen. Eine mögliche Ursache ist, dass die Ausgleichgerade nur die in der uns zur Verfügung stehenden Beobachtungszeit „üblichen“ Wetterverhält­nisse widerspiegelt. In Mitteleuropa wären darunter so genannte West-Wetterlagen zu verstehen, bei denen atlantische Frontensysteme die Niederschlagsgebiete aus westlicher oder südwestlicher Richtung heranfüh­ren. Die „statistischen Ausreißer“ wären dann als Folge völlig anderer – extremer – Wetterlagen zu sehen. Zu­mindest am 14. Juli 2021 traf genau dies zu: Die Regen­wolken erreichten Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz nicht aus Westen, sondern von Nordosten her, weil sie in einem weiten Bogen um den Ostrand des nahezu ortsfesten Tiefdruckwirbels herumgeführt worden wa­ren. Ihr Weg führte vom Mittelmeer über Osteuropa, die Ostsee und Norddeutschland bis nach Westdeutsch­land (Center for Disaster Management and Risk Reduc­tion Technology (CEDIM)). Die Luft konnte sich auf dieser langen Strecke bis fast zum Rand ihres Fassungsvermö­gens mit Wasserdampf aufladen, der dann über West­deutschland als Starkregen niederging.

Abb. 3: Häufigkeitsanalysen der Tagesniederschläge an den Stationen Bad Münstereifel und Köln-Stammheim (Daten DWD).

Dass solche Extremereignisse, die nicht in die langjähri­ge Statistik passen, durchaus keine Seltenheit sind, bele­gen z.B. die Wetterstationen Köln-Stammheim und Bad Münstereifel (siehe Abb. 3). Für Bad Münstereifel wurde der Tageswert vom 14.7.2021 aus Umgebungsdaten auf ca. 150 mm geschätzt, da die Station seit 2020 nicht mehr betrieben wird. Deutlich ist in Abb. 3 an den Daten der Station Bad Münstereifel zu erkennen, dass es in den 72 Jahren seit 1949 mindestens 3 Niederschlagsereig­nisse gegeben hat, die sich signifikant von der langjäh­rigen Statistik abheben. Damit würde sich ein derartig auffälliger Starkregen hier – grob gerechnet – etwa alle 24 Jahre wiederholen. Ein Extremereignis wie das vom Juli 2021 wäre etwa alle 90 bis 100 Jahre zu erwarten. Ähnlich verhält es sich an der Station Köln-Stammheim (siehe Abb. 3, unten), wo sich 5 “auffällige” Starkregen­ereignisse (mit Tagessummen von mehr als 60 mm) auf die 60 Jahre seit 1961 verteilen. Extremwerte wären hier demnach etwa alle 12 Jahre zu erwarten, wobei sich die Wiederkehrperiode des diesjährigen Extremereignisses an dieser Station ebenfalls in der Größenordnung von 100 Jahren bewegt.

Abb. 4: Untersuchtes Niederschlagsgebiet am 14.7.2021 über der Eifel und Raum Köln. Regionen mit Niederschlag größer 80 mm sind farblich gekennzeichnet. Dargestellt sind auch die untersuchten Messstationen und deren geschätzte WKP des Niederschlagereignisses am 14.07.2021.

An den Stationen Rodder, Blankenheim, Kall-Sistig und Lommersum tritt der Niederschlagswert vom 14.7.2021 entweder als singulärer Extremwert in Erscheinung oder er wird nur von ein bis zwei untergeordneten Wer­ten begleitet (siehe Tab. 2). Eine, wenn auch nur grobe, statistische Einstufung ist an diesen Stationen deshalb kaum möglich. Da es sich aber auch hier mindestens um ein Jahrhundertereignis gehandelt haben dürfte, sind diese Stationen in Abbildung 4 mit „WKP >> 100“ gekennzeichnet. An den außerhalb oder am Rand des Starkregengebietes gelegenen Stationen Simmerath, Kaltenborn und Pulheim fügt sich das Ereignis vom 14.7.2021 zwar in die langjährige Statistik ein, verbleibt aber auch hier in der Spitzengruppe der stärksten Ta­gesniederschläge (siehe auch Tab. 2).

Tab. 2: Spitzenwerte von beobachteten Tagesniederschlägen für verschiedene Wetterstationen aus der analysierten Region (siehe auch Abb. 4). Hier dargestellt sind die Maximalwerte und zweithöchsten Werte seit Beginn der Aufzeichnungen bis einschließlich Juli 2021.

Auffällig ist auch in Tabelle 2, dass sich die vor 2021 registrierten Spitzenniederschläge an fast allen unter­suchten Wetterstationen auf unterschiedliche Jahre verteilen. Es handelte sich also um lokal begrenzte Re­genfälle. Lediglich die etwa 20 km voneinander entfern­ten Stationen Bad Münstereifel und Kall-Sistig wurden 2007 vom selben Starkregengebiet erfasst. Aber auch dies war anders im Juli 2021: An fast allen Stationen auf der 75 km langen Strecke zwischen Köln-Stamm­heim im Nordosten und Dahlem im Südwesten wurden die bisherigen Rekordwerte gebrochen bzw. meist sogar deutlich übertroffen. Selbst an den abseits des Haupt­niederschlagsgebiets liegenden Stationen Simmerath, Kaltenborn und Pulheim (siehe Abb. 4) finden sich die Niederschläge vom 14.7.2021 noch in der Spitzengrup­pe auf den Plätzen 2 und 3.

Damit muss dieses Ereignis sowohl hinsichtlich seiner Intensität als auch seiner flächigen Ausdehnung als au­ßergewöhnlich eingestuft werden. Seine überregionale Eintrittswahrscheinlichkeit kann allerdings anhand der einzelnen Stationsauswertungen nicht exakt bestimmt werden. Hierzu ist eine Betrachtung seiner Auswirkun­gen, den Wasserständen und Abflüssen der betreffen­den Oberflächengewässer, erforderlich.

Der Schwerpunkt unserer Auswertung bezieht sich hier auf eine Region von der Eifel bis Köln, die grob die Flüs­se Ahr und Erft und deren Einzugsgebiete umfasst. Das tatsächliche Niederschlagsgebiet am 14. Juli 2021 hat­te jedoch ein wesentlich größeres Ausmaß und umfasst eine Reihe anderer Regionen in Deutschland (z.B. nörd­liches Sauerland) und angrenzenden Ländern, wo ähn­liche Niederschlagsrekorde beobachtet wurden.

Zusammenfassung: Niederschlagsmengen

  • Beobachtete Niederschlagsmengen am 14. Juli 2021 an fast allen untersuchten Stationen lagen weit über den bisher beobachteten Rekordwerten seit Aufzeichnungsbe­ginn (vor ca. 100 Jahren).
  • Flächenmäßige Ausdehnung des Starkniederschlagsge­bietes war außergewöhnlich groß.
  • Bestimmung von Wiederkehrperioden schwierig auf Grund der Datenlage

 

Die Flut an der Ahr

Stellvertretend für die vielen Flüsse, die in der Eifel ent­springen und die bei diesem Hochwasserereignis ent­setzliche Verwüstungen angerichtet haben, soll an die­ser Stelle genauer auf die Abflussbedingungen der Ahr eingegangen werden.

Seit 1945 zeichnet der Messpegel an der Ahr in der Ortschaft Altenahr zuverlässig den Wasserstand des Flusses auf. Auf Grund der extrem hohen Pegelstände wurde am 14.7.2021 sogar die Aufzeichnung zumindest für etwa 10 Tage unterbrochen, da die Messtelle nur für einen maximalen Pegelstand von 5,75 m eingerichtet war. In einer Auswertung vom CEDIM (Hochwasser Mit­teleuropa, Juli 2021 – Bericht Nr. 1) wird geschätzt, dass die Ahr an diesem Tag hier einen Pegelstand von bis zu 7 m erreicht hat. Aus den Hauptwerten zum Pegel Al­tenahr (Landesamt für Umwelt, Rheinland-Pfalz) konnte hieraus ein mutmaßlicher Abfluss von 520 m3/s extra­poliert werden. Von Werten in ähnlicher Größenordnung (400 bis 700 m3/s) wird auch im CEDIM Bericht ausge­gangen. Welcher Abfluss allerdings genau mit diesem exorbitanten Pegelstand verbunden war, dürfte kaum exakt zu ermitteln sein.

Das diesjährige Extremereignis war nicht das erste ver­heerende Hochwasser an der Ahr. Wissenschaftler der Universität Bonn rekonstruierten für einige extreme Hochwasserereignisse des neunzehnten und zwanzigs­ten Jahrhunderts die Pegelstände der Ahr und schätzen daraus die entsprechenden Abflussmengen für den Ort Altenahr (ROGGENKAMP & HERGET 2015). Tabelle 3 zeigt die höchsten Abflussmengen der letzten 200 Jahre, die als Grundlage für statistische Auswertungen in diesem Bericht verwendet werden. Anhand dieser Daten zeigt sich zum Beispiel, dass es im Jahr 1804 ein katastropha­les Hochwasserereignis gegeben haben muss – etwa mit der doppelten Abflussmenge im Vergleich zur Flut im Juli 2021 (in CEDIM, 2021). Unvorstellbar, welche Schäden ein solches Hochwasser heutzutage angerich­tet hätte.

Tab. 3: Spitzenwerte von Abflussmengen für Altenahr. Datenquellen sind Roggenkamp & Herget (2015) und Landesamt für Umwelt, Rheinland-Pfalz.

Der Zeitraum, in dem die Hochwasserereignisse ober­halb von 200 m3/s stattgefunden haben, beträgt min­destens 218 Jahre, wenn das Jahr 1804 mit dem äl­testen rekonstruierten Hochwasser den Beginn der Beobachtungsperiode kennzeichnet. Allerdings gibt es auch Hinweise auf eine vergleichbare Hochwasserka­tastrophe im Jahr 1601 (CEDIM – Hochwasser Mittel­europa, Juli 2021 – Bericht Nr. 1), deren Abfluss jedoch nicht mehr rekonstruierbar ist. Wird dieses Ereignis mit in die Überlegungen einbezogen, vergrößert sich der zur Verfügung stehende Beobachtungszeitraum auf 420 Jahre. Größenordnungsmäßig kann vor diesem Hinter­grund davon ausgegangen werden, dass sich die in Ta­belle 3 aufgeführten fünf auffälligen Hochwasserkatas­trophen auf einen Zeitraum von 200 bis maximal 400 Jahre verteilen.

Unter Berücksichtigung eines mittleren Beobachtungs­zeitraumes von 300 Jahren ergeben sich im Einzelnen für die Ereignisse von 1888 und 1918 hieraus statisti­sche Wiederkehrperioden von 60 bis 125 Jahren, die sich noch im Bereich der amtlichen Wiederkehrperio­den bewegen. Bei der extremen Katastrophe von 1804 dürfte es sich um ein 300- bis 500-jährliches Ereignis gehandelt haben, wobei hierfür allerdings ein Unsicher­heitsbereich anzusetzen ist, der bis zu einer Wiederkehr­periode von 1.000 Jahren reicht. Nach unserer Auswer­tung lässt sich somit das Hochwasser vom Juli 2021, so wie das Hochwasser von 1910, als 100- bis 250-jähr­liches Ereignis einordnen (siehe Abb.5).

Kombiniert man diese Ergebnisse mit den vom Landes­amt für Umwelt Rheinland-Pfalz für den Pegel Altenahr herausgegebenen Jährlichkeiten, ergibt sich das in Ab­bildung 5 gezeigte Diagramm. Durch die verzerrten Krei­se und die grau schraffierte Fläche sollen die Unsicher­heiten bei der Berechnungen zum Ausdruck gebracht werden.

Abb. 5 Häufigkeitsanalyse der Abflüsse der Ahr am Pegel Altenahr (Daten: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, HERGET & ROGGENKAMP
2015)

Zusammenfassung: Flut an der Ahr

  • Statistische Einordnung anhand von Pegel-Daten in Alten­ahr zeigt, dass es sich um ein außergewöhnlich starkes Extremereignis handelt.
  • Historische Aufzeichnungen zeigen jedoch weitere Katast­rophen in den Jahren 1910 und 1804 von mindestens dem Ausmaß des Juli-Ereignisses
  • Mit einem Ereignis von mindestens dem Ausmaß des Juli Ereignisses muss alle 100 – 250 Jahre gerechnet werden

 

Der Einfluss des Klimawandels

Ob ein einzelnes Ereignis, wie die hier diskutierte Hoch­wasserkatastrophe, konkret durch den Klimawandel hervorgerufen wurde, ist kaum zu belegen. Jedoch gibt es diverse Argumente und Indizien, die deutlich auf ei­nen Einfluss des Klimawandels hinweisen.

Durch das vermehrte Abtauen des Polareises wird, vor allem in den Sommermonaten, weniger Sonnenener­gie in den Weltraum zurückgespiegelt, wodurch sich die polaren Breiten stärker erwärmen als der Rest der Erdatmosphäre. Somit erlahmt der Luftaustausch zwi­schen Pol und Äquator, der durch den Temperaturunter­schied zwischen Arktis und Tropen angetrieben wird. Klimawissenschaftler gehen davon aus, dass sich da­durch Hochdruckzellen und Tiefdruckwirbel langsamer voranbewegen, bzw. sogar über längere Zeiträume sta­bil an Ort und Stelle verbleiben. Auch die andauernden Trockenperioden in Mitteleuropa der Jahre 2018, 2019 und 2020 können eine Folge dieser Veränderungen sein. Der ortsfeste Tiefdruckwirbel, der die hier besprochenen Niederschläge zur Folge hatte, ist wahrscheinlich auch auf diesen Effekt zurückzuführen.

Etwa seit dem Jahr 2000 wird die Erderhitzung nicht nur messbar, sondern auch spürbar. In Deutschland versammeln sich die wärmsten Jahre seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881 alle im Zeitraum zwischen 1995 und 2020. Ein physikalisches Gesetz (Clausius-Clapeyron-Gleichung) besagt, dass die Luft umso mehr Wasserdampf aufnehmen kann, je wärmer sie ist. Folglich werden die Niederschläge heftiger, wenn die Luft diese Feuchtigkeit wieder abgibt. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass z.B. an den Wetterstationen Bad Münstereifel und Köln-Stammheim die stärksten Tagesniederschläge in den Zeitraum nach dem Jahr 2000 fallen (2007, 2017 und 2021).

Bereits in früheren Veröffentlichungen der KA wurde auf der Grundlage von Klimamodellierungen vorgerechnet, dass sich die Intensität von Starkregenereignissen bis zur Mitte dieses Jahrhunderts, je nach Region, durch­schnittlich um 10 bis 20 Prozent erhöhen kann. Dass dies punktuell auch mit einer Verdopplung der bislang bekannten maximalen Tagesniederschläge einherge­hen kann, wurde im Juli 2021 deutlich.

Ebenso beunruhigend ist jedoch, dass die mathemati­sche Relation zwischen Wiederkehrperioden und den entsprechenden Niederschlagsmengen bewirkt, dass sich die Wiederkehrperioden dadurch halbieren können: Aus 200-jährlichen Ereignissen werden 100-jährliche und aus 100-jährlichen werden 50-jährliche Ereignis­se. Das bedeutet nach heutigem Kenntnisstand nichts anderes, als dass sich die Risiken für Starkniederschlä­ge und den daraus resultierenden Sturzfluten infolge des Klimawandels ebenfalls verdoppeln könnten, sogar wenn die Regenmengen „nur“ um 10 bis 20 Prozent an­steigen. Die o.g. Publikationen sind auf der Webseite der KA abrufbar (K.A.R.L.® Insights: Starkregen, Ausgabe 01/2018, K.A.R.L.® Release: Starkregen – Hagelmodell – Klimadaten, Ausgabe 01/2019).

Ausblick

Das extreme Niederschlagsereignis im Juli 2021 im Westen Deutschlands und angrenzenden Regionen hat zu einer verheerenden Katastrophe mit hohen Todes­zahlen und enormen Schäden an Gebäuden und Infra­struktur geführt.

Extremereignisse nicht vernachlässigen

Die statistische Einstufung dieses Extremereignisses hat gezeigt, dass sowohl die extremen Niederschläge als auch das daraus resultierende Hochwasser im Juli 2021 Rekordereignisse sind, die in ihrer Intensität und räumlichen Ausdehnung weit über die Beobachtungen der letzten hundert Jahre hinausgehen. Aufgrund dieser starken Abweichung von der „normalen“ Statistik sind konkrete Aussagen über die Eintrittswahrscheinlichkei­ten solcher Ereignisse mit den üblichen statistischen Methoden nur schwer zu treffen.

Die Ergebnisse weisen somit auch auf die Schwierigkei­ten gängiger Verfahren zur Abschätzung hydrologischer Extremereignisse mit hohen Wiederkehrperioden (> 100 Jahre) hin. Bei diesen Verfahren wird nämlich häufig da­von ausgegangen, dass die beobachtete statistische Beziehung zwischen Intensität und Wiederkehrperiode (ermittelt aus Beobachtungen der letzten 50 bis 100 Jahre) durch Verlängerung der Regressionsgeraden auf den Bereich sehr hoher Wiederkehrperioden extrapoliert werden kann. Der vorliegende Bericht zeigt jedoch, dass diese Annahme in Frage gestellt werden muss.

Sicher ist jedenfalls, dass grundsätzlich alle beobachte­ten Extremereignisse bei Planungs- und Versicherungs­fragen berücksichtigt werden sollten, auch wenn sie stark von der „normalen“ Statistik abweichen. Denn, wie diese Kurzstudie zeigt, treten außergewöhnliche Ex­tremniederschlags- und Hochwasserereignisse weitaus häufiger auf, als aufgrund der bisherigen Statistiken zu erwarten wäre. Bei der Bewertung oder Vorhersage von Extremereignissen sollten daher neben den inzwischen automatisch erfassten Beobachtungsdaten der letzten Jahrzehnte möglichst auch historische Daten herange­zogen werden.

Fokus auf die Gefahren an kleineren Nebenflüssen

Bislang stand die Hochwassergefahr an den großen Flüssen wie Rhein, Donau oder Elbe im Zentrum des In­teresses. Die Gefährlichkeit ihrer kleineren Nebenflüsse und deren Bachzuläufe wurde hingegen unterschätzt. Das jedoch sollte sich nach der Katastrophe an Ahr und Erft wohl einschneidend verändern. Im Vordergrund steht hierbei, dass Sturzfluten an kleinen Flüssen be­reits Minuten, bestenfalls Stunden nach dem auslösen­den Niederschlagsereignis eintreten, während an den großen Strömen Vorwarnzeiten von Tagen oder sogar Wochen möglich sind. Die Vorwarnzeiten an Flüssen wie Ahr, Erft oder Swist sind dagegen extrem kurz.

Signale rechtzeitig deuten und darauf reagieren

Umso wichtiger ist es darum, in Zukunft die Signale, die einer solchen Katastrophe vorausgehen, richtig zu deuten und entsprechend darauf zu reagieren. Bereits am Tag vor der Katastrophe kündigten die Wettervor­hersagen für die betroffenen Regionen Regenmengen von bis zu 150 l/m2 an, was dann am 14.7.2021 grö­ßenordnungsmäßig auch tatsächlich eintrat. Entschei­dungsträger vor Ort müssen in die Lage versetzt wer­den, Voraussagen der Wetterdienste korrekt einordnen zu können, d.h. sie müssen die Vergleichswerte kennen, ab denen es in ihrem Verantwortungsbereich gefährlich wird und entsprechende Schritte – eindringliche War­nung der Bevölkerung, Evakuierungen etc. – eingeleitet werden müssen. Dann hätte eine Vorwarnzeit von min­destens 24 Stunden zur Verfügung gestanden.

Einfache Methoden zur Vorwarnung

Es gibt auch einfachere Methoden der Vorwarnung, die schon nach dem Elbehochwasser 2002 in die Tat um­gesetzt wurden: Wenn der Pegelstand des Flusses – hier die Müglitz bei der Ortschaft Dohna nahe Dresden – einen kritischen Wert erreicht, ab dem nach aller Er­fahrung ein verheerendes Hochwasser unmittelbar be­vorstehen könnte, müssen Sofortmaßnahmen ergriffen werden, z.B. das Schließen von Fluttoren, Absperren von Entwässerungskanälen, Abschalten der Stromversor­gung und sofortige Evakuierung der Bevölkerung. An der Müglitz zeigt eine für jedermann einsehbare Markierung an einer geeigneten Stelle an, wann dies der Fall ist (sie­he Abb. 6, rote Linie unterhalb der Brücke).

Für Altenahr z.B. wäre dies der Pegelstand der Ahr, der gemäß Abbildung 5 einem Abfluss von rund 240 m3/s entspricht, denn oberhalb davon ist in der Vergangen­heit in 3 von 5 Fällen ein katastrophales Hochwasser eingetreten. Das entspricht immerhin einer Eintritts­wahrschenlichkeit von 60 Prozent. Wer würde noch in ein Auto einsteigen, wenn die Wahrscheinlichkeit zu ver­unfallen ebenso hoch wäre? Zwar ist die Vorwarnzeit bei dieser Methode geringer als wenn man sich auf meteo­rologische Vorhersagen bezieht, aber sie reicht immer­hin aus, um Menschenleben zu retten, die wertvollsten Schutzgüter in Sicherheit zu bringen sowie Fahrzeuge aus den Garagen zu holen und an einen höher gelege­nen Ort zu verbringen.

Sinnvolle Maßnahmen treffen

Eigentlich sollte es fast überflüssig sein, muss aber vor dem Hintergrund der Juli-Flut 2021 nochmals in Er­innerung gerufen werden: Wenn man in Sichtweite eines Fließgewässers – und sei es noch so klein – sie­delt und die Höhendifferenz zu diesem Gewässer nicht mindestens 10 Meter beträgt, gehören wertvolle Güter wie EDV-Anlagen, Archive, kostspielige technische oder medizinische Geräte etc. nicht in Kellerräume. Auch Hei­zungs- und Klimaanlagen, Verteilerschränke oder Vor­ratsräume sollen, wenn irgend möglich, oberirdisch un­tergebracht werden, also mindestens im Erdgeschoss. Klar ist aber auch: Im Fall eines Ereignisses wie die Flu­ten vom 14.7.2021 hätten solche Sicherheitsvorkehrun­gen nicht überall geholfen, aber sie hätten Menschen daran gehindert, bei herannahender Flut Kellerräume aufzusuchen und sich damit in Lebensgefahr zu bege­ben.

Klimawandel beeinflusst extreme Wetterereignisse

Wer ist schon auf ein Hochwasser vorbereitet, das sta­tistisch seltener als 1 Mal pro Jahrhundert eintritt? Die Antwort: Kaum jemand. Doch genau dies muss sich än­dern, denn der Klimawandel könnte dazu führen, das die Wiederkehrperioden von Hochwasserereignissen, die auf der Grundlage von Messwerten vergangener Jahrzehnte errechnet wurden, inzwischen schon über­holt sind. Wir haben zwar ein Extremereignis erlebt, aber so selten, wie wir es gerne glauben möchten, ist so etwas nicht. Gut möglich also, dass vor allem die jün­geren Menschen eine Flut an Ahr, Erft und Swist, wie sie im Juli 2021 stattfand, in ihrem Leben noch ein zweites Mal überstehen müssen. Ein Umdenken in der Flächen­nutzung (weniger Versiegelung von Flächen, mehr na­türlich gewachsene Waldflächen) sowie hochwasser­angepasstes Bauen sind hierbei sicherlich von zentraler Bedeutung; nicht nur in Deutschland, sondern an nahe­zu allen Mittel- und Hochgebirgsflüssen rund um den Erdball. Speziell in diesem Fall waren die Niederschlags­mengen jedoch so groß, dass das Wasser auch ohne versiegelte Flächen direkt abgeflossen wäre.

Erkenntnisse für K.A.R.L.

Enge Täler mit steilen Hängen können digitalen Höhen­modellen Schwierigkeiten bereiten. Da in K.A.R.L. das Höhenmodell ein wichtiger Analysebestandteil ist, kann dies zu Ungenauigkeiten bei der Berechnung von Über­schwemmungsrisiken in stark strukturiertem Gelände führen. Digitale Höhenmodelle beschreiben die Ober­fläche meist in Form eines regelmäßig angeordneten Punkterasters, wobei die einzelnen Punkte die Höhen-werte darstellen. Der limitierende Faktor ist hierbei die Auflösung des Höhenmodells. Markante Geländeele­mente können bei geringer Auflösung nicht detailgetreu abgebildet werden. Unsere Aufgabe ist es, unser Analy­sesysteme auch für solche speziellen Lagen fit zu ma­chen. Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck daran, K.A.R.L. auf diesem Gebiet weiter zu verbessern, um auch für komplexe Geländesituationen wie das Ahrtal noch zuverläs­sigere Risikoanalysen anbieten zu können. Mehr Informa­tionen zu diesem Thema wird es in einem K.A.R.L.-Ex­press geben, der in den kommenden Wochen erscheint.

Darüber hinaus sollte die Erkenntnis aus diesem Kurz­bericht, dass Extremereignisse häufiger auftreten als aufgrund der „normalen“ Verteilungskurve von Beob­achtungswerten zu erwarten, auch in K.A.R.L. bei der Abschätzung der WKPs und Intensitäten von Extremer­eignissen berücksichtigt werden. Aber auch für die kon­krete Umsetzung dieser Erkenntnis in K.A.R.L. sind eine Reihe von weiteren Überlegungen erforderlich.

Literatur & Quellen

T. Junghänel, P. Bissolli, J. Daßler, R. Fleckenstein, F. Imbery, W. Jans­sen, F. Kaspar, K. Lengfeld, T. Leppelt, M. Rauthe, A. Rauthe-Schöch, M. Rocek, E. Walawender u. E. Weigl (2021): Hydro-klimatologische Ein­ordnung der Stark- und Dauerniederschläge in Teilen Deutschlands im Zusammenhang mit dem Tiefdruckgebiet „Bernd“ vom 12. bis 19. Juli 2021, Deutscher Wetterdienst 2021

Schäfer, B. Mühr, J. Daniell, U. Ehret, F. Ehmele, K. Küpfer, J. Brand, C. Wisotzky, J. Skapski, L. Rentz, S. u. Mohr, M. Kunz (2021): Hochwasser Mitteleuropa, Juli 2021 (Deutschland) – Bericht Nr. 1, Nordrhein-West­falen & Rheinland-Pfalz, CEDIM Center for Disaster Management and Risk Reduction Technology 2021

T. Roggenkamp u. J. Herget (2015): Historische Hochwasser der Ahr – Die Rekonstruktion von Scheitelabflüssen ausgewählter Ahr-Hoch­wasser, Heimatjahrbuch Kreis Ahrweiler, hjb2015.47.pdf (kreis-ahr­weiler.de)

Niederschlagsdaten: Daten extrahiert vom DWD Climate Data Center (CDC): Tägliche Stationsmessungen Niederschlagshöhe in mm, Version 2.1-v2107, 202107291811 (https://cdc.dwd.de/por­tal/202107291811/mapview)

Pegeldaten: Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, Messdaten Pegel Altenahr (http://213.139.159.46/prj-wwvauskunft/projects/messstel­len/wasserstand/register3.jsp?intern=false&msn=2718040300&pe­gelname=Altenahr++&gewaesser=Ahr&dfue=1)

Standard business conditions

Part 1 – General Provisions and Special Provisions for K.A.R.L.® -Consultancy Services

1. Scope of application, defence clause, written form

1.1. The following General Terms and Conditions (hereinafter referred to as „GTC“) are an integral part of every contract by which KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH (hereinafter referred to as „KA“) provides a K.A.R.L.® consultancy service described in more detail in the respective contractual offer to the contractual partner (hereinafter referred to as „contractual partner“) and/or grants access to the K.A.R.L.® software via web browser, app or interface. Depending on the contractually agreed scope of services, the Special Provisions K.A.R.L.® -Consulting Services in Part 1 and/or the Special Provisions for the Use of the K.A.R.L.® -Software in Part 2 of these GTC apply to the contract in addition to the General Provisions in Part 1. In the event of contradictions between the General and Special Terms and Conditions and in the event of contradictions between the Special Terms and Conditions for K.A.R.L.® consultancy services and those for the use of the K.A.R.L.® software, the latter shall take precedence.

1.2. These GTC apply exclusively. Conflicting, deviating or supplementary terms and conditions of the contracting party will not be recognised unless KA expressly agrees to their validity in writing.

1.3. Oral agreements made in relation to the contract require written confirmation by KA in order to be valid, „in writing“ in these GTC being understood in the sense of § 127 BGB.

1.4. The scope of the order shall be based on the agreement reached between the parties and recorded in writing. Changes and/or extensions to the originally agreed order must be recorded in writing in a supplementary agreement, taking into account the additional work involved.

2. Contractual Services

2.1. The subject of the contract is the K.A.R.L.® consulting service described in more detail in the respective contract offer and / or the transfer of rights of use to the K.A.R.L.® software within the scope of a web browser or app access. A specific economic or other success is not owed (service contract).

2.2. In particular, all information, advice, reports or statements made by KA within the framework of the K.A.R.L.® consultancy service or the use of the K.A.R.L.® software are always to be understood as suggestions to the contracting partner: These suggestions are intended to serve as a supportive decision-making aid for the improvement of the assessed risk, without the implementation of individual or all suggestions being able and intended to guarantee an increased or otherwise determined degree of safety. In the case of services to be rendered by KA, no specific success or specific result beyond the advisory service is owed as a matter of principle. The assessment of the entrepreneurial expediency and the entrepreneurial implementation is the sole responsibility of the contracting partner. KA also does not owe a legal review.

2.3. In its services, KA takes into account the recognised rules of science (e.g., theory of risk and probability) and technology applicable at the time of conclusion of the contract or receipt of information, and the principles of proper professional practice.

2.4. Subsequent changes in the valuation of a site which was previously the subject of a valuation by a K.A.R.L.® consultancy service or the use of the K.A.R.L. * software do not trigger any information obligations of KA vis-à-vis the contracting party or warranty claims of the contracting party.

2.5. As a rule, results obtained within the scope of the K.A.R.L.® consultancy service or using the K.A.R.L.®– software are presented in the form of a report. The preparation and provision of reports is based on a service contract (§§ 611 ff. BGB).

2.6. The risk classifications made are generally based on globally available geological, geographical and meteorological data sets, which are regularly maintained, expanded and specified at KA. Likewise, the calculation methods used are continuously improved and adapted to the current state of knowledge. The results thus reflect the current state of knowledge at the time of report preparation. The risk ratings stated in the reports are based on the respective data sources stated, the empirical values underlying the K.A.R.L.® consulting service or the K.A.R.L.® software and the information supplied by the contracting party in accordance with item 3.3 (in particular vulnerabilities of an object).

2.7. Since these are risk analyses and not predictions, hazards for which a low risk or no risk at all has been shown may suddenly and unexpectedly experience major loss events. No warranty or other liability can be assumed for the realisation of these risks unless a case of para. 4.1 exists.

2.8. KA is entitled to make use of expert external consultants and institutions for the execution of the contract.

3. Obligations of the contracting partner to provide information and to cooperate

3.1. The contracting partner shall ensure, without special request, that KA receives in due time all documents and information of which the contracting partner is aware and which might be of importance for the execution of the order.

3.2. When executing the order, KA is entitled to assume that the facts stated by the contracting partner, in particular figures and documents handed over, are correct and complete. The verification of the correctness, completeness and regularity of the documents and figures submitted is part of the contractual services only if this has been expressly agreed in writing or if the duty to verify arises from the nature of the contract.

3.3. Without being requested to do so, the contracting party must provide KA with all documents, information, etc. necessary for the execution of the order in due time, in full and free of charge; this in particular applies to object vulnerabilities. Upon request, the contracting party must confirm to KA in writing the correctness and completeness of the documents as well as of the information provided orally. Any errors in advice based on information not provided or not provided correctly will be borne by the contracting party.

3.4. To the extent that the contract is not executed due to circumstances within the sphere of the contracting party, KA is entitled to reimbursement of all expenses incurred up to that point as well as to payment of a remuneration corresponding to the actual services rendered.

3.5. Instead, KA may also claim liquidated damages in the amount of 10% of the order value. The contracting party is at liberty to prove that no damage has been incurred at all or that the damage is lower than the lump sum.

4. Liability, warranty

4.1. KA is liable in accordance with the statutory provisions in case of intent, gross negligence, culpable injury to life, body or health, in case of the assumption of a guarantee or a procurement risk and in case of liability under the Product Liability Act.

4.2. KA is also liable in the event of a breach of material contractual obligations due to simple negligence, i.e., obligations the fulfilment of which is a prerequisite for the proper performance of the contract and on the observance of which the contracting party regularly relies on and may rely. In this case, however, KA’s liability is limited to a total amount of € 250,000.00 (EURO two hundred and fifty thousand).

4.3. Any further liability of KA is excluded.

4.4. The above provisions shall also apply if damage is caused by organs, legal representatives, employees or other vicarious agents of KA.

4.5. To the extent that KA’s liability is excluded or limited in accordance with the above provisions, this also applies to the personal liability of KA’s executive bodies, legal representatives, employees and other vicarious agents.

4.6. Insofar as the contractual partner can assert warranty rights, these shall become statute-barred after 12 months, unless a case of para. 4.1 applies. For claims due to material defects or defects of title in the software, the warranty period shall begin with the delivery of the access data.

4.7. Insofar as KA is obliged to provide a warranty on the basis of statutory provisions, KA is initially entitled to rectify the defect. Only after the rectification of defects has failed twice within a reasonable period of time, the contracting party may assert further claims.

4.8. Events of force majeure, unavoidable accidents or strikes shall not constitute grounds for default. Equivalent are such circumstances which make the provision of services unreasonably difficult or temporarily impossible. In such cases, KA has the right to postpone its services by the duration of the impediment as well as by a reasonable start-up period.

5. Copyright and rights of use; granting of rights

5.1. The documents and documentation, analyses and other materials (hereinafter „Materials“) handed over by KA to the contracting party within the scope of the contract are protected by copyright and are exclusively intended for the contracting party’s own use within the scope stipulated in the contract.

5.2. The rights to the elaborations provided by KA remain with KA. KA’s work may only be published with its written consent and with reference to the source.

5.3. If KA has taken possession of materials of the contracting party for the purpose of executing the contract, these must be taken back by the contracting party at its own expense upon termination of the execution of the contract.

5.4. KA is entitled to make copies of the materials returned by the contracting party for the purpose of fulfilling legal storage and documentation obligations.

5.5. If the contracting party is an end user, the following applies:

KA grants the contracting party an exclusive right of use, unlimited in time and space, to the work results achieved on the basis of the respective order. The results of the work may only be used by the contracting party within the scope of the purpose of the contract and may not be made accessible to third parties outside the purpose of the contract.

The contracting party is granted the non-transferable and non-sublicensable right to use the services of KA for the contractually underlying purposes for purely internal purposes of the contracting party.

5.6. If the contracting party is a reseller, the following shall apply:

KA grants the contracting party the right to resell the services acquired from KA to end users to the extent stipulated in the contract. The contracting party is obliged and shall ensure that end-users are obliged to comply with the obligations and restrictions of use set out in section 5.5 and to ensure that end-users comply with the correspondingly applicable obligations and restrictions of use.

6. Delivery, Performance Times

6.1. The delivery and performance dates stated in the offer are always to be understood as approximate only.

6.2. Compliance with deadlines for services to be rendered by KA presupposes the timely receipt of all documents to be provided by the contracting party, the provision of cooperation services, as well as compliance with the agreed terms of payment and other obligations. If these preconditions are not fulfilled in time, the deadlines for KA’s performance will be extended appropriately.

6.3. If KA is unable to meet delivery or performance deadlines or dates, KA will inform the contracting party thereof without delay and, at the same time, communicate the expected new deadline or date.

6.4. Any rights due to delayed delivery or performance can only be asserted by the contractual partner after an unsuccessful reminder with a reasonable deadline.

6.5. Partial deliveries and partial services are permissible to a reasonable extent and can be invoiced as such.

7. Remuneration

7.1. The remuneration and its calculation shall result from the contract and shall be agreed between the parties individually and in writing for each order. The remuneration shall be due upon issuance of the invoice without any discount.

7.2. In the event of remuneration on a time and material basis, the working and travelling times incurred shall be invoiced at the respectively valid calculation rates and parts used shall be invoiced at the prices valid at the time of performance. Other services, including accommodation and travel costs, shall be charged additionally.

7.3. All prices are increased by the applicable value added tax.

8. Term, Termination of the Order

8.1. In the case of contracts aimed at the one-off provision of a service (hereinafter „project contract“), the performance period shall be specified individually in the contract. In the case of contracts that enable the possibility of use within a fixed period of time (hereinafter „term contract“), the contract shall be extended by a further 12 months in each case. This shall not apply if one party has terminated the term contract with a notice period of 3 months.

8.2. The right to ordinary termination of both parties is excluded. This does not affect the right to terminate the contract for good cause.

8.3. An important reason for KA exists in particular if
– the contracting party fails to fulfil the necessary obligations to cooperate despite being requested to do so;
– the contracting party fails to pay a due invoice within a reasonable period of time despite a reminder;
and KA, taking into account all circumstances of the individual case and weighing the interests of both parties, cannot reasonably be expected to continue the contract until the originally agreed termination.

8.4. Any termination must be in writing.

9. Confidentiality and Data Protection

9.1. KA will treat as confidential all data, facts and other information entrusted to it or made known to it during the execution of the contract. In particular, it will only disclose the results of its consultancy services and/or expert opinions to third parties with the written consent of the contracting party, within the framework of the applicable laws. If, at KA’s due discretion, third parties are involved in the execution of the contract, they must be bound to confidentiality by KA by means of appropriate agreements. For the further development of the K.A.R.L.® software, KA may use the data, facts and other information in anonymised form.

9.2. The processing of personal data in accordance with data protection laws is carried out in compliance with applicable data protection law, in particular the EU General Data Protection Regulation (GDPR).

9.3. The comprehensive explanations on data protection and information security are available on KA’s home- page at any time:

https://www.koeln-assekuranz.com/en/datenschutz

10. Prohibition of assignment and set-off

The contracting party may neither assign claims arising from this contract nor set them off against claims against KA, unless they are undisputed or have been finally determined by a court of law.

11. Applicable law, place of performance, place of jurisdiction, severability clause

11.1. The contract shall be governed exclusively by German law.

11.2. Place of performance is Cologne.

11.3. The exclusive place of jurisdiction for all claims arising from the contract is Cologne, provided that the contractual partner is a merchant, a legal entity under public law or a special fund under public law or has no general place of jurisdiction in the Federal Republic of Germany.

11.4. Insofar as a provision of this contract is or should become invalid, the remaining provisions of this contract shall remain valid. The contracting parties undertake to replace the invalid or void provision with a provision that comes as close as possible to the economic intention of the invalid or void provision in a legally permissible manner.

Part 2 – Special Provisions for the Use of the K.A.R.L.®-Software

If KA grants the contracting partner access to use the K.A.R.L.® software (via web browser, app or interface), the following provisions shall apply to this software use in addition to Part 1 above.

12. Software

12.1. Software within the meaning of these GTC are all programmes and functionalities listed in detail within the framework of the contract with the contractual partner as well as the documentation and programme-specific files of the K.A.R.L.® software required for use (hereinafter „software“). In the case of the provision of the software via app (see definition in para. 14.1), the definition of „Software“ also includes the App. The source code of the software is not disclosed and is not the subject of the granting of rights of use.

12.2. KA is entitled to further develop and modify the software, provided that such further development or modification (i) is necessary for KA’s compliance with mandatory legal requirements, (ii) merely means an adaptation to the respective proven or current state of the art or (iii) does not go beyond what is customary in the trade for comparable software and reasonable for the contracting party, i.e. does not disappoint the contracting party’s legitimate expectation of continuing to use essential available functions of the software, which include, for example, the creation of reports.

13. Scope of the right of use, intellectual property

13.1. The contracting party is entitled to use the software operated by KA during the term of the contract via the access granted by KA, subject to the provisions of these GTC. This right of use is non-exclusive, non-transferable and limited to the contracting party’s internal business activities. The granting of rights is furthermore conditional upon compliance with the obligation of the contracting party to pay the agreed usage fee plus the legally applicable value added tax. Within the scope of its internal business activities, the contractual partner is entitled to sub-license the right to use the software to a customer, insofar as this is agreed accordingly in the contract. In this case, the customer shall be obligated in accordance with the agreements of these GTC. Any further sub-licensing is excluded.

13.2. Insofar as this is necessary for the intended use of the software within the scope of his business, the contractual partner may pass on the log-in data used by him within his company and, insofar as contractually agreed, to his customers within the scope of internal business activities. Costs arising from improper use (e.g., requesting reports for a user’s personal purposes or requesting reports for fantasy locations) shall be borne by the contractual partner.

13.3. The software may not be passed on to third parties except in the cases expressly provided for in these GTC and the contract; likewise, any use for the benefit of third parties requires the prior written consent of KA. Any disclosure of the log-in data to third parties requires the prior written consent of KA.

13.4. The contractual partner may neither change nor modify the access to the software.

13.5. In the event of a breach of the described scope of use, KA is entitled to compensation for the damage it has suffered in accordance with the statutory provisions.

13.6. KA is exclusively entitled to all rights to the software. The contracting party shall only be entitled to the rights to the software regulated in these GTC.

14. Provision and access to the software

14.1. Depending on the agreement, KA shall provide the contracting party with access to the software either via a web browser, a web app (hereinafter referred to as „app“) which is also to be accessed via a browser, or an interface to the systems of the contracting party in accordance with the provisions in Clause 15 (hereinafter referred to as „Interface“) and informs the contracting party in writing of the log-in data.

14.2. The use of the software requires a sufficient internet connection, for which the contracting partner must provide himself. Offline use of the software is not possible. The contractual partner is also responsible for compliance with the system requirements necessary for the use of the software, in particular with regard to the operating systems and web browsers used by him.

14.3. KA will enable the use of the software within the framework of the proven state of the art and will endeavour to ensure the greatest possible availability. KA reserves the right to temporarily restrict access to the software or the possibility of using it, in whole or in part, if this is necessary with regard to capacity limits, the security or integrity of the servers or for the implementation of technical measures and if this serves the proper or improved provision of the services (e.g., in the case of maintenance work, updates, upgrades).

14.4. KA is not obliged to provide updates or upgrades for the software or to adapt the software in any other way to any changes in hardware and/or software (in particular operating systems or web browsers).

15. Interface

15.1. If the parties agree that the contractual partner is granted access to the software via an interface, the conditions of this section 15 shall apply in addition.

15.2. The contracting party requests KA to develop an interface adapted to the individual needs of the contracting party, through which a connection between the software and the systems of the contracting party is to be established. KA will perform the development services to be rendered by it on its own responsibility in accordance with the principles of proper professional practice and the respective proven state of the art.

15.3. The contracting party shall provide KA with all information and documents concerning the requirements made by the contracting party for the interface to be developed and, in addition, shall provide KA with any support required for the development of the interface.

15.4. The contracting party will test the interface developed by KA after its completion and prepare written documentation of the test results, in particular of any defects.

15.5. At the time the interface is provided, KA shall transfer to the contracting party a limited right of use to the interface in accordance with the provisions of Clause 13 limited right to use the interface.

15.6. For the development of the interface as well as the related granting of rights according to Clause 15.5 KA shall receive an expense-based remuneration in accordance with the provisions of subclause 7.2 and the contract concluded between the parties.

16. Organisation and induction

16.1. KA’s expenses for organisational advice, familiarisation and training will be borne by the contracting party. If, in special cases, KA should waive the charging, the costs according to para. 16.2 will be invoiced.

16.2. Travel times, costs and expenses of KA shall be paid by the contracting party after separate invoicing.
17. Special warranty regulation for material defects of the software

17.1. The contracting party must notify KA immediately and in writing of any material defects of the software. In the written notice of defects, the material defect and the corresponding data processing environment shall be described as precisely as possible.

17.2. The contracting party has no warranty rights if the material defect of the software has arisen due to inadmissible, unsuitable or improper handling or use of the software by the contracting party or due to a modification of the software not authorised by KA. The same applies if the contracting partner makes meaningless entries such as fantasy locations (e.g., „Lummerland“).

17.3. If the software has a material defect, KA must first be given the opportunity to remedy the defect within a reasonable period of time. The defect shall be remedied by providing a defect-free software or by removing the material defect. The elimination of the defect may also consist in KA showing the contracting party a reasonable workaround. KA has the free right to choose between the types of defect removal.

17.4. If the rectification of the defect fails within a reasonable period of time, the contractual partner may terminate the contract or reduce the remuneration. This shall not affect any claims for damages of the contractual partner to which clause 4 shall apply. In the event of justified notices of material defects, the contractual partner may withhold payments to an extent that is in reasonable proportion to the material defects that have occurred. If the notice of material defects is unjustified, KA is entitled to demand reimbursement of the expenses incurred from the contracting party. Further or other claims of the contracting party than those 17 claims of the contracting party against KA due to a material defect of the software are excluded. The strict liability for defects existing at the time of the conclusion of the contract according to § 536a para. 1 BGB is also excluded.

18. Legal Defects

18.1. KA warrants that the software is provided free of industrial property rights and copyrights of third parties (hereinafter „property rights“).

18.2. If a third party raises claims against the contracting party for the infringement of property rights using the software in accordance with the contract, KA will, at its own discretion and at its own expense, (i) obtain a corresponding right of use for the software, (ii) modify the software in such a way that the property right is not infringed, or (iii) replace the software. If this is not possible for KA under reasonable conditions, the contracting party is entitled to the statutory rights of withdrawal and reduction. Any claims for damages shall be subject to the provisions of para. 4 shall apply.

18.3. The above obligation under this clause 18.2 exists only if the contracting party immediately notifies KA in writing of the claims asserted by the third party, does not acknowledge an infringement and KA reserves the right to take all defensive measures and to conduct settlement negotiations.

18.4. KA is entitled to take on the extrajudicial and judicial defence against claims of third parties at its own expense. In this case, the contracting party will provide KA with all information necessary for defence and conduct court proceedings in agreement with KA. KA reserves the right to decide on a settlement.

18.5. Claims of the contracting party are excluded if the contracting party is responsible for the infringement of property rights. Claims of the contracting party are also excluded if the infringement of property rights is caused by special specifications of the contracting party, by an application not foreseeable by KA or by the fact that the software is modified by the contracting party or used together with products not supplied or authorised by KA or in an unauthorised system environment.

Privacy statement

The KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH knows that protecting your private sphere when using our website is an important concern. We take our duty to ensure that your data remains confidential very seriously, and we comply with the applicable provisions governing data protection law. We use suitable technology to conduct a dialogue with you and to safeguard your data.

Cookie-Settings

The following provisions governing our privacy policy apply to the KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH website as well as to its apps for mobile end devices. This website contains links to third-party websites (external links). These websites are subject to the liability of the respective operator. Should you discover that any link on our website links to content that violates governing law, please inform us at info@koeln-assekuranz.com. We will then delete these links from our website without delay. KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH shalls not accept any liability for ensuring that the information is up to date, accurate, complete and of high quality.

2.1. Who is responsible for the data processing and who is the data protection officer?

Responsible for the data processing is

KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH
Hohenzollernring 72
50672 Cologne
E-mail: info@koeln-assekuranz.com

You can contact our data protection officer Mr. Constantin Wirtz at the above address with the addition of – data protection officer or under the email address datenschutz@koeln-assekuranz.com.

 

2.2. What data categories do we use and where do they originate from?

Basically, you have the possibility to use our internet offer anonymously. We do not store any person-related or person-obtainable data (e.g. IP addresses) of users of our website. When visiting our internet sites data (date, time, viewed sites, navigation, applied software) is collected by us for an anonymous analysis via an anonymisation by an external service provider. The anonymisation occurs before the storage of the data by the service provider.

Further references to our internet presence can be found under paragraph 7.   

 

2.3. For what purpose does the processing of the data serve?

Should you communicate your personal data under certain circumstances to us, we will treat them confidentially in accordance with the valid data protection regulations of the place of business. When you send us an e-mail or you fill in an online form on our website and send it to us, then we process your stipulated personal data (e.g. your name or e-mail address) exclusively for our correspondence with you in order to send the required documents or information or for such other purpose which has been stated on any one form. 

If we want to process your person-related data for any other purpose, we will inform you thereof beforehand.

 

2.4. On what legal basis will your person-related data be processed?

We process your person-related data according to the regulations of the European General Data Protection Regulation (GDPR), the Federal Data Protection Act NEW (BDSG) together with any other related laws regarding the processing of person-related data.

The concrete legal basis for the data processing is dependent on the background and for what purpose we receive your data. We will therefore inform you specifically of each application should it be necessary.

Usually the legal basis is necessary on the request of the person concerned either in “legitimate interests of the person(s) responsible for the carrying out of the communication” or within the process of a job application in order to carry out measures precedent to the contract. This could occur especially where registered users are involved (e.g. applicants‘ portal) where the consent of the user or the person concerned is necessary.

 

2.5. Who has access to your data?

Among the people responsible only those people and areas have access to the data concerned who are responsible for that particular process: in this regard there is a clear allocation of duties and authorisation scheme. Data can also be transferred to service providers for the above-mentioned purposes. The inclusion of service providers is necessary e.g. within the management and maintenance of IT systems. A list of all service providers who carry out data processing by order can be viewed or downloaded from paragraph 5 or can be mailed if requested.

In addition, person-related data can be communicated to further recipients should this be necessary in order to fulfil contractual or legal obligations (e.g. regulatory authorities).

Also a transfer of data to affiliated companies may occur e.g. within the scope of business communication or corporate control services.


2.6. Is your data communicated to a third party country?

Currently such a transfer to service providers in a third party country does not occur.
Should person-related data be communicated to a service provider or a company outside the European Economic Area (EEA) , this occurs only when the third country has been confirmed by the EU commission to having an adequate data protection level or some other adequate data protection guarantees (e.g. the acknowledgement of EU standard contract clauses, Privacy Shield) is in place. You can also request the information under the above-mentioned contact data.

 

2.7. What measures do we undertake to protect your data?

We take appropriate technical and organisational security precautions according to the current level of technology to protect data from random or wilful manipulation, loss, destruction or access by unauthorised persons. We implement an SSL (Secure-Socket-Layer) on the supplied dialogue forms on our internet sites to protect your information. This SSL connection protects your data when transmitted from being seen by a non-authorised third party. If you send us a normal, unsecured email containing unencrypted data, there is a chance, during the transmission of your data via the internet, that this can be seen or altered by unauthorised persons.

 

2.8. What data protection rights can you as the person concerned assert?

You can request information regarding the stored data about your person from the above-mentioned address. In addition, under certain circumstances, you may request the correction or the deletion of your data. You also have the right to a restriction on the processing of your data as well as a right regarding the issuing of the data you provided to be in a structured, current and machine legible form.


2.9. Right of objection

If we process your data for the protection of legitimate rights, you may object to this processing for reasons which relate to your special situation. We then no longer process your person-related data unless we can prove compulsory legitimate reasons for the processing that outweigh your interests, rights and freedom or the processing serves the enforcement, the exercising or defence of legal claims.

If we process your data on the basis of your given consent, you can at any time withdraw this consent effective for the future.


2.10. Where can you complain?

You have the possibility to contact the above-mentioned data protection officer or a data protection regulatory authority. The data protection regulatory authority responsible for us is:

Landesbeauftragte fur Datenschutz und Informationsfreiheit
Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestrasse 2-4
40213 Duesseldorf


2.11. How long is your data stored?

We delete your person-related data as soon as it is no longer necessary for the above-mentioned purpose. This occurs regularly through legal burden of proof and legal obligation to retain data, which are regulated amongst others in the code of commercial law, tax laws and the fiscal code. According to these the period of data retention is normally up to ten years. In addition it can occur that person-related data is stored for the time within which claims against us can be made (legal statutory limitation of between three and  thirty years). Further information can be found, if relevant, under each single case of data processing.


2.12. Are you obliged to disclose your data?

You are not obliged to disclose person-related data when using the website. However, there are certain services for which we require person-related data from you, e.g. in order to send you the desired newsletter for example or to consider you in an application process. Without this data the desired services cannot be fulfilled. We only collect the really necessary data in each case.


2.13. To what extent do automated decisions on a by-case basis or automated measures for profiling exist?

Such measures do not currently exist in our company.
Should we ever use purely automated processing procedures to come to a decision – including profiling – we will inform of such in the respective application.


2.14. Usage of your data

According to the General Data Protection Regulation (GDPR) there will be, in the future, legally binding obligations to inform you, as soon as and so far as your person-related data is collected for processing. Therefore, respective information will be included particularly in insurance applications in the future regarding the actual usage of your person-related data. You can access a few selected versions of information regarding the usage of data under: Informationsblatt zur Datenverwendung

Please note: our company does not take part in the “Instructions and Information Systems of the German Insurance Business”

 

2.15. Amendments to this declaration

The advancement of our websites and development in technology lead now and then to amendments to our data privacy statement. Please be aware of the current version of our data privacy statement when viewing our sites.

On 1 March 2013, the German companies of the ERGO Group signed up to “Code of Conduct for handling personal data by the German insurance industry“ (Data Privacy Code of Conduct). The Data Privacy Code of Conduct governs the collection, processing and use of your personal data.
This Code of Conduct was agreed between the German Insurance Association (GDV) and the German data protection supervisory authorities. The Data Protection Officer in Berlin examined the Data Privacy Code of Conduct and determined that the provisions are compliant with the current law on data protection.
The companies that have signed up agree to adhere to the stipulated requirements and, if applicable, implement any regulations still outstanding by the due date. For the first time, a data privacy standard has been drawn up that is applicable throughout the industry. Previous federal data protection regulations have now been specified in more detail and concerns about data protection have been taken into consideration beyond the legally prescribed standards.
Additional consent is no longer necessary in many instances as a result of the Code of Conduct. In cases of highly sensitive data – such as, for instance, health data – we still require consent to record and use the data, as well as a statement providing permission to disclose confidential information.

You can download the German Insurance Association’s Code of Conduct for handling personal data here.
Code of Conduct (in German, PDF file)

You can also request the German text as a hard copy. Please request a copy by sending us an email to info@koeln-assekuranz.com.

The companies of the ERGO Group in Germany have been using new consent forms and statements providing permission to disclose confidential information for their applications, requests and membership applications since 1 January 2013. The statements were agreed between the German Insurance Association (GDV) and the data protection supervisory authorities. They provide even more transparency concerning the handling of your personal data. Consent form for the permission to collect and proceed health data and the disclosure of confidential information (in German, PDF file)

We maintain a list of all service providers who are able to work for KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH within the framework of a contract. The duty to maintain this list is the result of the new consent forms and statements providing permission to disclose confidential information, as well as the new rules (Data Privacy Code of Conduct) agreed between the German Insurance Association (GDV) and the data protection supervisory authorities.
The list aims to create transparency with regard to processing your data. It features service providers that collect, process or utilise health data and/or other personal details on behalf of German companies belonging to the ERGO Group as agreed in the respective contract.
The service providers are named specifically if their main task is to record, process or utilise personal data. As regards service providers where the processing of personal data is not their main task, such as waste disposal companies for paper and electronic storage media, these are only named in the service categories. The same is true for service providers that only work for KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH on a temporary basis. You may object to your data being transmitted to any particular service provider on the list by stating your reasons. We will then check whether, as a result of your own particular personal situation, the protection of your interests precludes your data from transmission.
Please note that all service providers working for KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH are named in the list. This does not, however, mean that your data will be forwarded to all our service providers. List of service providers (in German, PDF file)

6.1. Transferring information and encryption

If you choose to send a message to KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH by way of the contact form, the information is sent using an encryption technique known as SSL (secure socket layer) with a key length of at least 128 bit.

 

6.2. Cookies

During an online session cookies are stored on your computer. These are small files that control the presentation and operation of our website. We use cookies to give you the best possible result on our website. Therefore, we store these small files – which you do not personally identify – and evaluate the data. This improves the usability of our website. Statistical evaluations of these websites are carried out anonymously. We do not provide a personal reference to you.
The cookies do not contain any personal information.
Note: The setting for cookies varies from browser to browser.

 

6.3. Google Analytics

This website uses Google Analytics, a web analytics service provided by Google, Inc. („Google“). Google Analytics uses „cookies“, which are text files placed on your computer to help the website analyse how visitors use the site. This website uses Google Analytics with the extension „_anonymizeIp()“. This shortens the processing of IP addresses and, according to Google, virtually excludes the possibility of personal references. So far as the data collected about you are related to a person, this should therefore be excluded immediately and the personal data deleted immediately. You may refuse the use of cookies by selecting the appropriate settings on your browser, however please note that if you do this you may not be able to use the full functionality of this website. By pushing the button „agree“, you consent to the processing of data about you by Google in the manner and for the purposes set out above. By pushing the button „decline“ no processing of date by Google takes place.

 

6.4. Social networks

Our websites and our apps both use plug-ins of several social networks: LinkedIn, Xing and youtube. The plug-ins are marked with a logo.
If you access one of our website pages or apps containing such a plug-in, these plug-ins can create a direct link with the social network and could transmit data. The plug-in, your browser and the social network will then all communicate with one another. Due to the incorporated plug-ins, the social networks will be informed that you have accessed a particular page on our website. If you are logged into the social network at the time, it can attribute the visit to your social network account.
If you interact with the plug-ins, e.g. by clicking the “Like” button or making a comment, this information is transmitted directly to the social network and stored there in accordance with the guidelines of the relevant social network. For information on the purpose and scope of collecting this data and its subsequent processing and utilisation by the social network, as well as your rights in this regard and the settings available to protect your private sphere, please refer to the data privacy information available from the social network in question.
If you do not wish social networks to collect data about you via our website, you will need to log out of all social networks before visiting our website or using our app.

KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH uses the e-mail address provided in order to send you a reply with the details requested. However, we only send personal or confidential information once it has been encrypted, or, should this not be possible, by post. If the contents of your message relate to a contract, KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH will archive the e-mail. The e-mail address will only be used to correspond with you and will not be forwarded to any third parties. You will not receive any unsolicited e-mails from us. If, however, you do receive an unsolicited e-mail which states that it has been sent by us, it has been sent fraudulently and should be deleted immediately.
Before sending KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH an e-mail that has not been encrypted, please remember that its contents are not safeguarded against other people viewing them or using them fraudulently. Consequently, we would recommend that you send any message to KA Koeln.Assekuranz Agentur GmbH using the contact form.
 

If you cooperate with our company within the framework of the K.A.R.L.® services offered by us as well as other services provided by our company (in particular in the context of risk service services), the above statements shall apply mutatis mutandis.


We process and store your data exclusively within the framework of and for the fulfilment of the existing K.A.R.L.® contractual relationship or other service contractual relationship. This includes the LOG-IN data that we have received from you and your mail signature, which we use for correspondence with you.


The location coordinates and other location data disclosed to us as part of a location assessment will be used exclusively for the fulfilment of the natural hazard assessment contractually promised by us. A use for other purposes (e.g., marketing, research of natural persons or similar) does not take place.

The same applies mutatis mutandis in the context of another service contractual relationship.

Imprint

Preliminary information according section 11 ot the German Insurance Intermediaries Regulation

Provider identification pursuant to Section 5 of the German Tele-Media Act (TMG)

KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH
Scheidtweilerstr. 4
50933 Cologne
Germany

General Managers: Bastian Biswurm, Arne Linke

Telephone: +49 (221) 397 61–200
Fax: +49 (221) 397 61–301
E-mail: info@koeln-assekuranz.com

Shareholder: ERGO Versicherung AG in Düsseldorf

Register of Companies: Cologne Local Court, HRB 35977

Insurance agency registration number: D-C9T7-YBFXP-86

VAT registration number: DE242598509

Industrie und Handelskammer zu Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, D-50667 Cologne, Germany

Professional Regulations:

– Section 34d Trade Regulations

– Sections 59-68 Regulation on Information Obligations for Insurance Contracts (VVG)

– VersVermV

For dispute settlement between insurance broker and policy holder please contact:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de

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Impressum

Erstinformation gemäß § 11 VersicherungsvermittlerVO

Anbieterkennzeichnung nach § 5 des Telemediengesetz

KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH
Scheidtweilerstr. 4
50933 Köln

Geschäftsführer: Bastian Biswurm, Arne Linke

Telefon: +49 (221) 397 61–200
Telefax: +49 (221) 397 61–301
E-Mail: info@koeln-assekuranz.com

Gesellschafter: ERGO Versicherung AG in Düsseldorf

Registergericht: Amtsgericht Köln, HRB35997
Versicherungsvermittlerregister (www.vermittlerregister.info)
Register-Nr. D-C9T7-YBFXP-86

USt-Ident-Nummer DE242598509

Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Aufsichtsbehörde: IHK Köln,
Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln

Mitglied der Industrie- und Handelskammer Köln, Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln

Berufsrechtliche Regelungen:

– § 34d Gewerbeordnung
– §§ 59-68 VVG
– VersVermV

Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern kann folgende Schlichtungsstelle angerufen werden:

Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Teil 1 – Allgemeine Bestimmungen und Besondere Bestimmungen für K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistungen

1. Geltungsumfang, Abwehrklausel, Schriftform

1.1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind Bestandteil eines jeden Vertrages, durch den die KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH (nachfolgend „KA“) eine im jeweiligen Vertragsangebot näher beschriebene K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistung für den Vertragspartner (nachfolgend „Vertragspartner“) erbringt und/oder einen Zugang zu der K.A.R.L.®-Software via Webbrowser, App oder Schnittstelle gewährt. Abhängig vom vertraglich vereinbartem Leistungsumfang finden auf den Vertrag neben den Allgemeinen Bestimmungen in Teil 1 auch die Besonderen Bestimmungen K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistungen in Teil 1 und/oder die Besonderen Bestimmungen für die Nutzung der K.A.R.L.®-Software in Teil 2 dieser AGB Anwendung. Bei Widersprüchen zwischen Allgemeinen und Besonderen Bestimmungen sowie bei Widersprüchen zwischen den Besonderen Bestimmungen für K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistungen und solchen für die Nutzung der K.A.R.L.®-Software gehen jeweils letztere vor.

1.2. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nicht anerkannt, es sei denn, die KA stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

1.3. Mündliche, in Bezug auf den Vertrag getroffene Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die KA, wobei „schriftlich“ in diesen AGB im Sinne von § 127 BGB zu verstehen ist.

1.4. Der Auftragsumfang richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen und schriftlich festgehaltenen Vereinbarung. Änderungen und/oder Erweiterungen des ursprünglich vereinbarten Auftrags müssen schriftlich unter Berücksichtigung des dabei entstehenden Mehraufwands in einer Zusatzvereinbarung festgehalten werden.

2. Vertragsleistungen

2.1. Gegenstand des Vertrages ist die im jeweiligen Vertragsangebot näher beschriebene K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistung und / oder die Übertragung von Nutzungsrechten an der K.A.R.L.®-Software im Rahmen eines Webbrowser- oder App-Zugangs. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Erfolg wird nicht geschuldet (Dienstvertrag).

2.2. Insbesondere sind alle im Rahmen der K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistung oder der Nutzung der K.A.R.L.®-Software durch die KA abgegebenen Hinweise, Ratschläge, Berichte oder Stellungnahmen stets als Vorschläge an den Vertragspartner zu verstehen: Diese Vorschläge sollen im Sinne einer unterstützenden Entscheidungshilfe der Verbesserung des begutachteten Risikos dienen, ohne dass damit bei Durchführung einzelner oder aller abgegebenen Vorschläge ein erhöhter oder in sonstiger Weise bestimmter Sicherheitsgrad gewährleistet werden kann und soll. Bei von der KA zu erbringenden Leistungen wird grundsätzlich kein bestimmter Erfolg oder ein über die Beratungsleistung hinausgehendes bestimmtes Ergebnis geschuldet. Die Beurteilung der unternehmerischen Zweckmäßigkeit und die unternehmerische Umsetzung trifft der Vertragspartner in alleiniger Verantwortung. Eine rechtliche Überprüfung schuldet die KA ebenfalls nicht.

2.3. Die KA berücksichtigt bei ihren Leistungen die bei Vertragsabschluss bzw. Informationsaufnahme geltenden anerkannten Regeln von Wissenschaft (z.B. Risiko- und Wahrscheinlichkeitstheorie) und Technik und die Grundsätze ordnungsgemäßer Berufsausübung.

2.4. Nachträgliche Änderungen in der Bewertung eines Standortes, der zuvor bereits Gegenstand einer Bewertung durch eine K.A.R.L.® Beratungsdienstleistung oder den Einsatz der K.A.R.L.*-Software war, lösen keine Informationspflichten der KA gegenüber dem Vertragspartner oder Gewährleistungsansprüche des Vertragspartners aus.

2.5. In der Regel werden Ergebnisse, die im Rahmen der K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistung oder unter Nutzung der K.A.R.L.®-Software erzielt werden, in Form eines Berichts dargestellt. Die Erstellung und Bereitstellung von Berichten erfolgt auf dienstvertraglicher Basis (§§ 611 ff. BGB).

2.6. Die vorgenommenen Risikoeinstufungen stützen sich grundsätzlich auf global verfügbare geologische, geographische und meteorologische Datensätze, die bei KA regelmäßig gepflegt, erweitert und präzisiert werden. Ebenso werden die verwendeten Berechnungsmethoden ständig verbessert und dem aktuellen Wissenstand angepasst. Die Ergebnisse spiegeln damit den aktuellen Wissenstand zum Zeitpunkt der Berichtserstellung wider. Die im Rahmen der Berichte angegebenen Risikoeinstufungen beruhen auf den jeweils angegebenen Datenquellen, den der K.A.R.L.®-Beratungsdienstleistung oder der K.A.R.L.®-Software zugrundeliegenden Erfahrungswerten und den vom Vertragspartner gemäß Ziffer 3.3 zugelieferten Informationen (insbesondere Objektvulnerabilitäten).

2.7. Da es sich um Risikoanalysen und nicht um Vorhersagen handelt, können bei Gefahren, für die ein geringes oder überhaupt kein Risiko ausgewiesen wurde, plötzlich und unerwartet Schadenereignisse größeren Ausmaßes eintreten. Für die Realisierung dieser Risiken kann keine Gewährleistung oder sonstige Haftung übernommen werden, es sei denn, es liegt ein Fall von Ziffer 4.1 vor.

2.8. Die KA ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags sachverständiger externer Berater und Institutionen zu bedienen.

3. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

3.1. Der Vertragspartner sorgt ohne besondere Aufforderung dafür, dass die KA rechtzeitig alle Unterlagen und Informationen erhält, die dem Vertragspartner bekannt sind und für die Auftragsausführung von Bedeutung sein könnten.

3.2. Die KA ist berechtigt, bei Ausführung des Auftrages die vom Vertragspartner genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und übergebene Unterlagen als richtig und vollständig zugrunde zu legen. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen gehört nur dann zu den Vertragsleistungen, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist oder sich die Prüfungspflicht aus dem Wesen des Auftrags ergibt.

3.3. Der Vertragspartner hat der KA unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen, Auskünfte, etc. rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, dies gilt insbesondere für Objektvulnerabilitäten. Auf Verlangen hat der Vertragspartner der KA die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen sowie der mündlich erteilten Auskünfte schriftlich zu bestätigen. Auf nicht oder nicht richtig erteilten Auskünften beruhende Beratungsfehler gehen zu Lasten des Vertragspartners.

3.4. Soweit der Vertrag aufgrund eines in der Sphäre des Vertragspartners liegenden Umstandes nicht ausgeführt wird, hat die KA Anspruch auf Ersatz aller bis dahin entstandenen Aufwendungen sowie auf Zahlung einer dem tatsächlichen Leistungsaufwand entsprechenden Vergütung.

3.5. Die KA kann anstelle dessen auch einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10 % des Auftragswertes fordern. Dem Vertragspartner bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder niedriger ist als die Pauschale.

4. Haftung, Gewährleistung

4.1. KA haftet nach den gesetzlichen Vorschriften im Falle von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

4.2. KA haftet außerdem im Falle einer einfach fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung von KA jedoch der Höhe nach insgesamt auf den auf einen Betrag von € 250.000,00 (EURO zweihundertfünfzigtausend) beschränkt.

4.3. Eine weitergehende Haftung der KA ist ausgeschlossen.

4.4. Vorstehende Regelungen gelten auch, soweit ein Schaden durch Organe, gesetzliche Vertreter, Angestellte oder sonstige Erfüllungsgehilfen der KA verursacht wird.

4.5. Soweit die Haftung der KA gemäß den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der KA.

4.6. Sofern der Vertragspartner Gewährleistungsrechte geltend machen kann, verjähren diese nach 12 Monaten, es sei denn, es liegt ein Fall von Ziffer 4.1 vor. Für Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln an der Software beginnt die Gewährleistungsfrist mit der Lieferung der Zugangsdaten.

4.7. Soweit die KA aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zur Gewährleistung verpflichtet ist, besteht für die KA zunächst ein Recht zur Nachbesserung. Erst nach zweimaligem Fehlschlagen der Nachbesserung innerhalb angemessener Frist kann der Vertragspartner weitere Ansprüche geltend machen.

4.8. Ereignisse höherer Gewalt, unabwendbare Zufälle oder Streiks begründen keinen Verzug. Gleichzusetzen sind solche Umstände, die eine Leistungserbringung unzumutbar erschweren oder vorübergehend unmöglich machen. KA hat in diesen Fällen das Recht, ihre Leistungen um die Dauer der Behinderung sowie um eine angemessene Anlauffrist hinauszuschieben.

5. Urheber- und Nutzungsrechte; Rechteeinräumung

5.1. Die von KA dem Vertragspartner im Rahmen des Auftrags ausgehändigten Unterlagen und Dokumentationen, Analysen und sonstige Materialien (nachfolgend „Materialien“) sind urheberrechtlich geschützt und sind ausschließlich zum eigenen Gebrauch des Vertragspartners im Rahmen des vertraglich festgelegten Umfangs bestimmt.

5.2. Die Rechte an den von der KA bereitgestellten Ausarbeitungen verbleiben bei der KA. Eine Veröffentlichung der Ausarbeitungen der KA darf nur mit deren schriftlicher Einwilligung und unter Quellenangabe erfolgen.

5.3. Hat die KA zum Zwecke der Vertragsausführung Materialien des Vertragspartners in Besitz genommen, so sind diese mit der Beendigung der Vertragsausführung vom Vertragspartner auf eigene Kosten zurückzunehmen.

5.4. KA ist berechtigt, zwecks Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten Kopien der zurückgegebenen Materialien des Vertragspartners anzufertigen.

5.5. Ist der Vertragspartner Endnutzer, gilt Folgendes:

KA räumt dem Vertragspartner ein ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den auf der Grundlage des jeweiligen Auftrages erzielten Arbeitsergebnissen ein. Die Arbeitsergebnisse dürfen vom Vertragspartner nur im Rahmen des Auftragszwecks genutzt und Dritten außerhalb des Vertragszwecks nicht zugänglich gemacht werden.

Der Vertragspartner erhält das nicht-übertragbare und nicht-sublizenzierbare Recht, die Leistungen der KA zu den vertraglich zugrunde gelegten Zwecken für rein interne Zwecke des Vertragspartners zu nutzen.

5.6. Ist der Vertragspartner Wiederverkäufer, gilt Folgendes:

KA räumt dem Vertragspartner das Recht ein, die von KA erworbenen Leistungen im vertraglich fest gelegten Umfang an Endnutzer weiter zu veräußern. Der Vertragspartner ist verpflichtet und hat dafür Sorge zu tragen, Endnutzer auf die Einhaltung der in Ziffer 5.5 genannten, entsprechend geltenden Pflichten und Nutzungsbeschränkungen zu verpflichten.

6. Lieferung, Leistungszeiten

6.1. Die im Angebot angegebenen Liefer- und Leistungstermine verstehen sich stets nur als annähernd.

6.2. Die Einhaltung von Fristen für Leistungen der KA setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Vertragspartner zu liefernden Unterlagen, die Erbringung der Mitwirkungsleistungen, sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängern sich die Leistungsfristen der KA angemessen.

6.3. Sofern die KA Liefer- oder Leistungsfristen oder -termine nicht einhalten kann, wird die KA den Vertragspartner hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Frist oder einen neuen Termin mitteilen.

6.4. Etwaige Rechte wegen verzögerter Lieferung oder Leistung kann der Vertragspartner nur nach erfolgloser Mahnung mit angemessener Fristsetzung geltend machen.

6.5. Teillieferungen und Teilleistungen sind in zumutbarem Umfang zulässig und können als solche abgerechnet werden.

7. Vergütung

7.1. Das Entgelt und dessen Berechnung ergeben sich aus dem Vertrag und wird zwischen den Parteien bei jedem Auftrag individuell und schriftlich vereinbart. Die Vergütung wird mit Rechnungserteilung ohne Skontoabzug fällig.

7.2. Im Falle einer Vergütung auf Zeit- und Materialbasis werden die angefallenen Arbeits- und Reisezeiten zu den jeweils gültigen Berechnungssätzen sowie verbrauchte Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen Preisen berechnet. Sonstige Leistungen, einschließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.

7.3. Alle Preise erhöhen sich um die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

8. Laufzeit, Beendigung des Auftrags

8.1. Bei Verträgen, die auf die einmalige Erbringung einer Leistung gerichtet sind (nachfolgend „Projektvertrag“), wird die Leistungszeit im Vertrag individuell festgelegt. Bei Verträgen, die eine Nutzungsmöglichkeit innerhalb eines festgelegten Zeitraums ermöglichen (nachfolgend „Laufzeitvertrag“), verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monate. Dies gilt nicht, wenn eine Partei den Laufzeitvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt hat.

8.2. Das Recht zur ordentlichen Kündigung beider Parteien ist ausgeschlossen. Davon unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund.

8.3. Ein wichtiger Grund für KA liegt insbesondere vor, wenn
– der Vertragspartner trotz Aufforderung hierzu die erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt;
– der Vertragspartner eine fällige Rechnung trotz Mahnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist bezahlt;
und KA unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Parteien die Fortsetzung des Vertrags bis zu der ursprünglich vereinbarten Beendigung nicht zugemutet werden kann.

8.4. Jede Kündigung bedarf der Schriftform.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1. Die KA wird die ihr im Zuge der Ausführung des Auftrages anvertrauten oder bekannt gewordenen Daten, Tatsachen und sonstigen Informationen vertraulich behandeln. Insbesondere wird sie Beratungsergebnisse und/oder Gutachten im Rahmen der jeweils gültigen Gesetze Dritten nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners aushändigen. Sofern Dritte in die Ausführung des Auftrages nach pflichtgemäßem Ermessen der KA eingeschaltet werden, sind diese von der KA durch entsprechende Vereinbarungen auf die Vertraulichkeit zu verpflichten. Für die Weiterentwicklung der K.A.R.L.®-Software dürfen die Daten, Tatsachen und sonstigen Informationen in anonymisierter Form von KA verwendet werden.

9.2. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nach den Datenschutzgesetzen erfolgt im Einklang mit geltendem Datenschutzrecht, insbesondere der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

9.3. Die umfassenden Ausführungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit sind jederzeit auf der Homepage der KA abrufbar:

https://www.koeln-assekuranz.com/datenschutz
10. Abtretungs- und Aufrechnungsverbot

Der Vertragspartner kann weder Forderungen aus diesem Vertrag abtreten noch mit Forderungen gegenüber KA aufrechnen, es sei denn, diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

11.1. Auf den Vertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11.2. Erfüllungsort ist Köln.

11.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebende Ansprüche ist Köln, sofern der Vertragspartner Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

11.4. Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam ist oder werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages wirksam. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle der nichtigen oder nichtig gewordenen Regelung eine solche Regelung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

Teil 2 – Besondere Bestimmungen für die Nutzung der K.A.R.L.®-Software

Sollte seitens KA dem Vertragspartner ein Zugang zur Nutzung der K.A.R.L.®-Software gewährt werden (via Web-Browser, App oder Schnittstelle), so gelten für diese Softwarenutzung zusätzlich zu vorstehendem Teil 1 folgende Bestimmungen.

12. Software

12.1. Software im Sinne dieser AGB sind alle im Rahmen des Vertrags mit dem Vertragspartner im Einzelnen aufgeführten Programme und Funktionalitäten sowie die für die Nutzung erforderlichen Dokumentationen und programmspezifischen Dateien der K.A.R.L.®-Software (nachfolgend „Software“). Im Falle der Bereitstellung der Software via App (siehe Definition in Ziffer 14.1), umfasst die Definition von „Software“ auch die App. Der Quellcode der Software wird nicht offengelegt und ist nicht Gegenstand der Nutzungsrechteeinräumung.

12.2. KA ist zur Weiterentwicklung und Änderung der Software berechtigt, sofern eine solche Weiterentwicklung oder Änderung (i) für die Einhaltung zwingender gesetzlicher Vorgaben durch KA erforderlich ist, (ii) lediglich eine Anpassung an den jeweils bewährten oder aktuellen Stand der Technik bedeutet oder (iii) nicht über das hinausgeht, was bei vergleichbarer Software handelsüblich und für den Vertragspartner zumutbar ist, d.h. nicht die legitime Erwartung des Vertragspartners enttäuscht, wesentliche zur Verfügung stehende Funktionen der Software weiterhin zu nutzen, zu denen beispielsweise die Erstellung von Berichten zählt.

13. Umfang des Nutzungsrechtes, Geistiges Eigentum

13.1. Der Vertragspartner ist berechtigt, die von KA betriebene Software während der Laufzeit des Vertrages über den von KA eingeräumten Zugang unter Beachtung der Vorschriften dieser AGB zu nutzen. Dieses Nutzungsrecht ist nicht ausschließlich, nicht übertragbar und auf die internen Geschäftstätigkeit des Vertragspartners begrenzt. Die Rechteeinräumung ist zudem bedingt durch die Einhaltung der Pflicht des Vertragspartners zur Zahlung der vereinbarten Nutzungsgebühr zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Im Rahmen seiner internen Geschäftstätigkeit ist der Vertragspartner berechtigt, das Recht zur Nutzung der Software einem Kunden unterzulizenzieren, soweit dies im Vertrag entsprechend vereinbart ist. Der Kunde ist in diesem Fall entsprechend der Vereinbarungen dieser AGB zu verpflichten. Eine darüberhinausgehende Unterlizenzierung ist ausgeschlossen.

13.2. Soweit dies für die bestimmungsmäßige Nutzung der Software im Rahmen seines Betriebes erforderlich ist, darf der Vertragspartner die von ihm verwendeten Log-In-Daten innerhalb seines Unternehmens und, soweit vertraglich vereinbart, seinen Kunden im Rahmen der internen Geschäftstätigkeit, weitergeben. Durch unsachgemäße Nutzung entstehende Kosten (z.B. Anforderung von Berichten für persönliche Zwecke eines Nutzers oder Anforderung von Berichten für Fantasiestandorte) sind vom Vertragspartner zu tragen.

13.3. Die Software darf außer in den ausdrücklich in diesen AGB und dem Vertrag vorgesehenen Fällen nicht an Dritte weitergegeben werden; ebenso bedarf eine Nutzung zugunsten Dritter der vorherigen schriftlichen Einwilligung durch KA. Jede Weitergabe der Log-In-Daten an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch KA.

13.4. Der Vertragspartner darf den Zugang zur Software weder verändern noch modifizieren.

13.5. Bei Verstoß gegen den beschriebenen Nutzungsumfang hat KA Anspruch auf Ersatz des ihr entstandenen Schadens nach den gesetzlichen Vorschriften.

13.6. Sämtliche Rechte an der Software stehen ausschließlich KA zu. Dem Vertragspartner stehen an der Software nur die in diesen AGB geregelten Rechte zu.

14. Bereitstellung und Zugang zur Software

14.1. Je nach Vereinbarung stellt KA dem Vertragspartner einen Zugang zur Software entweder über einen Web-Browser, eine ebenfalls über einen Browser abzurufende Web App (nachfolgend „App“) oder eine Schnittstelle zu den Systemen des Vertragspartners entsprechend der Regelungen in Ziffer 15 (nachfolgend „Schnittstelle“) zur Verfügung und teilt ihm schriftlich die Log-In-Daten mit.

14.2. Die Nutzung der Software setzt eine ausreichende Internetanbindung voraus, für die der Vertragspartner selbst zu sorgen hat. Eine Offline-Nutzung der Software ist nicht möglich. Der Vertragspartner ist auch für die Einhaltung der für die Nutzung der Software erforderlichen Systemvoraussetzungen verantwortlich, insbesondere im Hinblick auf die von ihm genutzten Betriebssysteme und Web Browser.

14.3. KA wird die Nutzung der Software im Rahmen des bewährten Stands der Technik ermöglichen und bemüht sich um größtmögliche Verfügbarkeit. KA behält sich vor, den Zugang zur Software oder deren Nutzungsmöglichkeit zeitweilig vollständig oder teilweise zu beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, die Sicherheit oder Integrität der Server oder zur Durchführung technischer Maßnahmen erforderlich ist und dies der ordnungsgemäßen oder verbesserten Erbringung der Leistungen dient (z.B. bei Wartungsarbeiten, Updates, Upgrades).

14.4. KA ist nicht verpflichtet, Updates oder Upgrades für die Software bereitzustellen oder die Software in sonstiger Weise an etwaige Veränderungen von Hard- und/oder Software (insbesondere Betriebssysteme oder Web-Browser) anzupassen.

15. Schnittstellen

15.1. Sofern die Parteien vereinbaren, dass dem Vertragspartner ein Zugang zu der Software über eine Schnittstelle gewährt wird, gelten ergänzend die Bedingungen dieser Ziffer 15.

15.2. Der Vertragspartner beauftragt KA mit der Entwicklung einer auf die individuellen Bedürfnisse des Vertragspartners angepassten Schnittstelle, durch die eine Verbindung zwischen der Software und den Systemen des Vertragspartners hergestellt werden soll. KA wird die von ihr zu erbringenden Entwicklungsleistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung und nach dem jeweils bewährten Stand der Technik eigenverantwortlich erbringen.

15.3. Der Vertragspartner stellt KA sämtliche Informationen und Unterlagen über die von dem Vertragspartner gestellten Anforderungen an die zu entwickelnde Schnittstelle bereit und leistet KA darüber hinaus jegliche Unterstützung, die für im Rahmen der Entwicklung der Schnittstelle erforderlich ist.

15.4. Der Vertragspartner prüft die von der KA entwickelte Schnittstelle nach deren Fertigstellung und erstellt eine schriftliche Dokumentation der Prüfergebnisse, insbesondere etwaiger Mängel.

15.5. KA überträgt dem Vertragspartner im Zeitpunkt der Bereitstellung der Schnittstelle ein entsprechend den Regelungen der Ziffer 13 beschränktes Nutzungsrecht an der Schnittstelle.

15.6. Für die Entwicklung der Schnittstelle sowie der damit verbundenen Rechteeinräumung nach Ziffer 15.5 erhält KA eine aufwandsbasierte Vergütung nach den Regelungen der Ziffer 7.2 sowie des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags.

16. Organisation und Einarbeitung

16.1. Der Aufwand von KA für Organisationsberatung, Einarbeitung und Schulung wird vom Vertragspartner getragen. Sollte in besonders gelagerten Fällen KA auf die Berechnung verzichten, so werden in jedem Falle die Kosten gemäß Ziffer 16.2 in Rechnung gestellt.

16.2. Reisezeiten, -kosten und -Spesen der KA zahlt der Vertragspartner nach gesonderter Rechnungsstellung.
17. Besondere Gewährleistungsregelungen für Sachmängel der Software

17.1. Der Vertragspartner hat etwaige Sachmängel der Software unverzüglich und schriftlich gegenüber KA zu rügen. In der schriftlichen Mangelrüge sind der Sachmangel und die entsprechende Datenverarbeitungsumgebung möglichst genau zu beschreiben.

17.2. Gewährleistungsrechte des Vertragspartners bestehen nicht, wenn der Sachmangel der Software aufgrund einer unzulässigen, ungeeigneten oder unsachgemäßen Behandlung oder Nutzung der Software durch den Vertragspartner oder aufgrund einer nicht durch die KA autorisierten Änderung an der Software entstanden ist. Das Gleiche gilt, wenn der Vertragspartner sinnlose Eingaben wie Fantasiestandorte (z.B. „Lummerland“) vornimmt.

17.3. Weist die Software einen Sachmangel auf, ist KA zunächst Gelegenheit zur Mangelbeseitigung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Die Mangelbeseitigung erfolgt durch Bereitstellung einer mangelfreien Software oder durch Beseitigung des Sachmangels. Die Mangelbeseitigung kann auch darin bestehen, dass KA dem Vertragspartner eine zumutbare Umgehungslösung aufzeigt. KA steht das freie Wahlrecht zwischen den Arten der Mangelbeseitigung zu.

17.4. Schlägt die Mangelbeseitigung innerhalb angemessener Frist fehl, kann der Vertragspartner den Vertrag kündigen oder die Vergütung mindern. Davon unberührt sind etwaige Schadensersatzansprüche des Vertragspartners, auf die Ziffer 4 Anwendung findet. Bei berechtigten Sachmängelrügen darf der Vertragspartner Zahlungen in einem Umfang zurückhalten, der in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln steht. Erfolgte die Sachmängelrüge zu Unrecht, ist KA berechtigt, die entstandenen Aufwendungen vom Vertragspartner ersetzt zu verlangen. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 17 geregelten Ansprüche des Vertragspartners gegen KA wegen eines Sachmangels der Software sind ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ebenfalls ausgeschlossen.

18. Rechtsmängel

18.1. KA gewährleistet, dass die Software frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (nachfolgend „Schutzrechte“) überlassen wird.

18.2. Erhebt ein Dritter gegen den Vertragspartner Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten durch die vertragsgemäße Nutzung der Software, so wird KA nach eigener Wahl und auf eigene Kosten (i) für die Software ein entsprechendes Nutzungsrecht erwirken, (ii) die Software so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder (iii) die Software austauschen. Ist dies für KA nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Vertragspartner die gesetzlichen Rücktritts- und Minderungsrechte zu. Auf etwaige Schadensersatzansprüche findet Ziffer 4 Anwendung.

18.3. Die vorstehende Verpflichtung aus dieser Ziffer 18.2 besteht nur, soweit der Vertragspartner die KA über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und der KA sämtliche Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben.

18.4. KA ist berechtigt, auf eigene Kosten die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Dritter zu übernehmen. Der Vertragspartner wird KA in diesem Fall alle zur Abwehr erforderlichen Informationen erteilen sowie Gerichtsverfahren im Einvernehmen mit KA führen. KA bleibt die Entscheidung über eine vergleichsweise Einigung vorbehalten.
18.5. Ansprüche des Vertragspartners sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat. Ansprüche des Vertragspartners sind ferner ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Vertragspartners, durch eine von KA nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Software vom Vertragspartner verändert oder zusammen mit nicht von KA gelieferten oder autorisierten Produkten oder in einer nicht autorisierten Systemumgebung eingesetzt wird.

Datenschutz und Informationssicherheit

KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH ist sich darüber bewusst, dass Ihnen der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Benutzung unserer Internetseiten und unserer Apps ein wichtiges Anliegen ist. Wir nehmen unsere Aufgabe, die Vertraulichkeit Ihrer Daten im Rahmen der geltenden Bestimmungen zum Datenschutzrecht sicherzustellen, im beiderseitigen Interesse sehr ernst. Wir verwenden zeitgemäße Techniken zur Durchführung des Dialogs mit Ihnen und zur Sicherung Ihrer Daten.

Cookies

Die folgenden Datenschutzhinweise gelten für die Internetpräsenzen der KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH sowie deren Apps für mobile Endgeräte. Diese Website enthält Verknüpfungen zu Webseiten Dritter (externe Links). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Sollten Sie bemerken, dass Links auf unserer Website auf Internetseiten verweisen, deren Inhalte gegen geltendes Recht verstoßen, benachrichtigen Sie uns bitte über die E-Mail-Adresse info@koeln-assekuranz.com.
Wir werden diese Links dann umgehend aus unserem Internetauftritt entfernen. Die KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bei Nutzung der Internetpräsenzen sowie deren Apps und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

 

2.1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und wer ist Datenschutzbeauftragter?

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist die
KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH
Hohenzollernring 72
50672 Köln
E-Mail: info@koeln-assekuranz.com

Unseren Datenschutzbeauftragten Herrn Constantin Wirtz erreichen Sie unter der o.g. Adresse mit dem Zusatz -Datenschutzbeauftragter- oder unter der E-Mail-Adresse datenschutz@koeln-assekuranz.com.

 

2.2. Welche Datenkategorien nutzen wir und woher stammen diese?

Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, unser Internetangebot anonym zu nutzen. Wir speichern keine personenbezogenen oder personenbeziehbaren Daten (wie z.B. IP-Adressen) von Nutzern der Website. Beim Besuch unserer Internetseiten werden zur anonymen Analyse des Nutzungsverhaltens Daten (Datum, Uhrzeit, betrachtete Seiten, Navigation, verwendete Software) von uns mittels eines externen Dienstleisters anonymisiert erhoben. Die Anonymisierung erfolgt vor dem Abspeichern der Daten beim Dienstleister.

Weitere Hinweise zu unserem Internetauftritt finden Sie unter Ziffer 7.

 

2.3. Für welche Zwecke werden Daten verarbeitet?

Wenn Sie uns in bestimmten Fällen Ihre persönlichen Daten mitteilen, behandeln wir diese entsprechend den am Sitz der Gesellschaft geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen vertraulich. Wenn Sie uns eine E-Mail senden oder ein Onlineformular auf unserer Website ausfüllen und an uns abschicken, dann verarbeiten wir Ihre dort angegebenen persönlichen Daten (z. B. Ihren Namen oder Ihre Mailadresse) ausschließlich für unsere Korrespondenz mit Ihnen zur Übersendung der erbetenen Unterlagen oder Informationen oder für die bei dem einzelnen Formular ggf. genannten anderen Zwecke.

Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen dort nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie zuvor darüber informieren.

 

2.4. Auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes NEU (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze zur Verarbeitung personenbezogener Daten.

Die konkrete Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung hängt davon ab, in welchem Zusammenhang und für welchen Zweck wir Ihre Daten erhalten. Wir werden Sie daher bei der jeweiligen Anwendung gesondert darauf hinweisen, soweit erforderlich.

In der Regel wird die Rechtsgrundlage entweder „berechtigte Interessen des Verantwortlichen zur Abwicklung der Kommunikation“ oder im Rahmen von Bewerbungsverfahren zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen auf Antrag der betroffenen Person erforderlich sein oder, insbesondere im Rahmen von Anwendungen mit geschlossenem Benutzerkreis (z.B. Bewerberportal), ggf. auch die Einwilligung des Nutzers bzw. der betroffenen Person sein.

 

2.5. Wer bekommt Ihre Daten?

Innerhalb des Verantwortlichen erhalten nur die Personen und Stellen die betroffenen Daten, die für den jeweiligen Vorgang zuständig sind; diesbezüglich gibt es eine klare Geschäftsverteilung und Berechtigungskonzepte. Die Daten können zu den oben genannten Zwecken auch an Dienstleister übermittelt werden. Die Einbindung von Dienstleistern ist z.B. im Rahmen der Verwaltung und Wartung von IT-Systemen erforderlich. Die Liste aller Dienstleister, die im Auftrag Datenverarbeitungen durchführen, kann unter Ziffer 5 eingesehen bzw. heruntergeladen oder auf Wunsch auch übersandt werden.

Darüber hinaus können personenbezogene Daten an weitere Empfänger übermittelt werden, soweit dies zur Erfüllung von vertraglichen oder gesetzlichen Pflichten erforderlich ist (z.B. an Aufsichtsbehörden).

Außerdem kann eine Weiterleitung dieser Daten an Konzerngesellschaften erfolgen, z.B. im Rahmen der Unternehmenskommunikation oder der Konzernsteuerung.

 

2.6. Werden Ihre Daten in ein Drittland übermittelt?

Derzeit erfolgt eine solche Übermittlung an Dienstleister in ein Drittland nicht.
Sollten personenbezogene Daten an Dienstleister oder Konzernunternehmen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermittelt werden, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z.B. die Vereinbarung von EU-Standardvertragsklauseln, Privacy Shield) vorhanden sind. Sie können die Informationen auch unter den eingangs genannten Kontaktinformationen anfordern.

 

2.7. Welche Maßnahmen zum Schutz Ihrer Daten ergreifen wir?

Wir treffen jeweils nach dem Stand der Technik angemessene technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen, um Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen. Bei den auf unseren Internetseiten angebotenen Dialogformularen setzen wir zum Schutz Ihrer Angaben eine SSL-(Secure-Socket-Layer)-Verschlüsselung ein. Diese SSL-Verbindung schützt Ihre Daten bei der Übertragung vor einer unbefugten Kenntnisnahme Dritter. Bitte verwenden Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit stets diese Dialogformulare. Wenn Sie uns Daten unverschlüsselt als normale, ungesicherte E-Mail schicken, besteht bei der Übertragung Ihrer Daten im Internet die Möglichkeit, dass diese von Unbefugten zur Kenntnis genommen oder verändert werden.

 

2.8. Welche Datenschutzrechte können Sie als Betroffener geltend machen?

Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

 

2.9. Widerspruchsrecht

Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Verarbeiten wir Ihre Daten aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung, können Sie diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

 

2.10. Wo können Sie sich beschweren?

Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 2-4
40213 Düsseldorf

 

2.11. Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dies ergibt sich regelmäßig durch rechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, die unter anderem im Handelsgesetzbuch, Steuergesetze und der Abgabenordnung geregelt sind. Die Speicherfristen betragen danach in der Regel bis zu zehn Jahre. Außerdem kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen uns geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Ergänzende Informationen finden Sie, soweit relevant, bei den einzelnen Datenverarbeitungen.

 

2.12. Sind Sie verpflichtet, Ihre Daten bereitzustellen?

Sie sind nicht verpflichtet, im Rahmen der Nutzung der Website personenbezogene Daten bereitzustellen. Allerdings gibt es Services, für die wir personenbezogene Daten von Ihnen benötigen, z.B. um Ihnen Informationen, z.B. gewünschte Newsletter zu übersenden oder Sie in einem Bewerbungsprozess zu berücksichtigen. Ohne diese Daten können die gewünschten Leistungen nicht erbracht werden. Wir erheben jeweils nur die tatsächlich erforderlichen Daten.

 

2.13. Inwieweit finden automatisierte Einzelfallentscheidungen oder Maßnahmen zum Profiling statt?

Derartige Maßnahmen finden derzeit in unserem Hause nicht statt.
Falls wir im Einzelfall rein automatisierte Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung – einschließlich Profiling – nutzen, werden wir darüber bei der jeweiligen Anwendung informieren.

 

2.14. Verwendung Ihrer Daten

Gemäß der DSGVO bestehen zukünftig gesetzliche Informationspflichten, sobald und soweit personenbezogene Daten zur Verarbeitung bei Ihnen erhoben werden. Daher werden insbesondere in Versicherungsanträgen zukünftig entsprechende Informationen zur konkreten Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten enthalten sein. Nachstehend können Sie einzelne ausgesuchte Fassungen der Information zur Datenverwendung abrufen: Informationsblatt zur Datenverwendung
Hinweis: Unser Haus nimmt am „Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherungswirtschaft“ nicht teil.

 

2.15. Änderung dieser Erklärung

Die Weiterentwicklung unserer Internetseiten und Änderungen der Technik führen von Zeit zu Zeit zu Anpassungen an unserer Datenschutzerklärung. Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch jeweils die aktuelle Version unserer Datenschutzerklärung.

Die deutschen Versicherungsgesellschaften der ERGO sind zum 1. März 2013 den „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct Datenschutz) beigetreten. Der Code of Conduct Datenschutz regelt die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten. Diese Verhaltensregeln wurden zwischen dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und den Datenschutzaufsichtbehörden abgestimmt. Der Berliner Beauftragte für Datenschutz hat den Code of Conduct Datenschutz geprüft und festgestellt, dass die Regelungen mit dem geltenden Datenschutzrecht vereinbar sind. Die beigetretenen Unternehmen verpflichten sich, die hier vereinbarten Anforderungen einzuhalten und gegebenenfalls noch zu treffende Regelungen fristgerecht umzusetzen. Mit den Verhaltensregeln wird erstmalig ein branchenweiter Datenschutzstandard festgelegt. Bisher geltende Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes werden konkretisiert und Datenschutzbelange über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus berücksichtigt. Wegen der Verhaltensregeln sind zusätzliche Einwilligungen in vielen Fällen nicht mehr notwendig. Für besonders sensible Daten – wie beispielsweise Gesundheitsdaten – benötigen wir jedoch weiterhin eine Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung. Die Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft finden Sie hier. Gern stellen wir Ihnen den Text auch in Papierform zur Verfügung. Sie können ihn auch per E-Mail anfordern unter info@koeln-assekuranz.com

Seit dem 1. Januar 2013 verwenden die deutschen Versicherungsgesellschaften der ERGO neue Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen in ihren Anträgen, Anfragen und Beitrittserklärungen. Die verwendeten Erklärungen sind zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und den Datenschutzaufsichtsbehörden inhaltlich abgestimmt. Sie bieten Ihnen noch mehr Transparenz im Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten. Ein Muster finden Sie hier.

Wir führen eine Liste aller Dienstleister, die für die KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH im Rahmen eines Vertrages tätig sein können. Die Verpflichtung zum Führen dieser Liste ergibt sich aus den neuen Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärungen sowie den neuen Verhaltensregeln (Code of Conduct Datenschutz), die zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und den Datenschutzaufsichtsbehörden vereinbart wurden. Ziel dieser Liste ist es, Transparenz über die Verarbeitung Ihrer Daten zu schaffen. In der Liste sind die Dienstleister aufgeführt, die vereinbarungsgemäß Gesundheitsdaten und/oder andere personenbezogene Daten im Auftrag der Versicherungsunternehmen der KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH erheben, verarbeiten oder nutzen. Die Dienstleister werden konkret genannt, wenn ihre Hauptaufgabe die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten ist. Dienstleister, bei denen die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht Hauptaufgabe ist, wie zum Beispiel beim Entsorgungsunternehmen für Papierabfall und elektronische Datenträger, werden nur in Dienstleistungs-Kategorien genannt. Gleiches gilt für Dienstleister, die nur gelegentlich für KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH tätig werden. Sie können der Übermittlung Ihrer Daten an die in der Liste genannten Dienstleister im Einzelfall unter Angabe von Gründen widersprechen. Wir werden dann prüfen, ob aufgrund Ihrer besonderen persönlichen Situation Ihr schutzwürdiges Interesse am Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Bitte beachten Sie, dass in der Liste alle Dienstleister der KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH genannt sind. Das bedeutet jedoch nicht, dass Ihre Daten grundsätzlich an alle Dienstleister weitergegeben werden.
Die Dienstleisterliste der KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH finden Sie hier.

6.1. Informationsübertragung und Verschlüsselung

Wenn Sie eine Nachricht an die KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH über das Kontaktformular versenden, wird zur Übertragung dieser Informationen die Verschlüsselungstechnik SSL (Secure Socket Layer) mit einer Schlüssellänge von mindestens 128 Bit. eingesetzt.

 

6.2. Einsatz von Cookies

Während einer Online-Sitzung werden auf Ihrem Rechner sogenannte Cookies gespeichert. Dies sind kleine Dateien, welche die Darstellung und Bedienung unserer Website steuern. Wir verwenden Cookies, um Ihnen das bestmögliche Ergebnis auf unserer Website zu bieten. Daher speichern wir diese kleinen Dateien – die Sie jedoch nicht persönlich identifizieren – und werten die Daten aus. Damit verbessern wir die Nutzbarkeit unserer Website. Statistische Auswertungen dieser Internetauftritte führen wir anonym durch. Einen Personenbezug stellen wir nicht zu Ihnen her.
Die Cookies enthalten keine persönlichen Daten.
Hinweis: Die Einstellung für Cookies ist von Browser zu Browser unterschiedlich.

 

6.3. Google Analytics

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Diese Webseite verwendet Google Analytics mit der Erweiterung „_anonymizeIp()“. Dadurch werden IP-Adressen gekürzt weiterverarbeitet, eine Personenbeziehbarkeit soll laut Google damit nahezu ausgeschlossen werden. Soweit den über Sie erhobenen Daten ein Personenbezug zukommt, soll dieser demnach sofort ausgeschlossen und die personenbezogenen Daten damit umgehend gelöscht werden. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung des Buttons „Einverstanden“ erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden. Betätigen Sie den Button „Nicht einverstanden“ findet keine Bearbeitung durch Google Analytics statt.

 

6.4. Soziale Netzwerke

Unser Internetauftritt sowie unsere Apps verwenden Social Plugins (“Plugins”) mehrerer sozialer Netzwerke: LinkedIn, Xing und youtube. Die Plugins sind mit einem Logo gekennzeichnet. Wenn Sie eine Seite unseres Internetauftritts oder eine App aufrufen, die ein solches Plugin enthält, können diese Plugins direkte Verbindungen mit dem sozialen Netzwerk aufbauen und ggf. Daten übermitteln. Es erfolgt eine Kommunikation zwischen dem Plugin, Ihrem Browser und dem sozialen Netzwerk. Durch die Einbindung der Plugins erhalten die sozialen Netzwerke die Information, dass Sie die entsprechende Seite unseres Internetauftritts aufgerufen haben. Sind Sie bereits in dem sozialen Netzwerk eingeloggt, kann das soziale Netzwerk den Besuch Ihrem Konto zuordnen. Wenn Sie mit den Plugins interagieren, zum Beispiel den “Gefällt mir” Button betätigen oder einen Kommentar abgeben, wird die entsprechende Information direkt an das soziale Netzwerk übermittelt und dort nach den Richtlinien des jeweiligen sozialen Netzwerkes gespeichert. Zweck und Umfang der Datenerhebung und die weitere Verarbeitung und Nutzung der Daten durch das soziale Netzwerk sowie Ihre diesbezüglichen Rechte und Einstellungsmöglichkeiten zum Schutz Ihrer Privatsphäre entnehmen Sie bitte den Datenschutzhinweisen des jeweiligen sozialen Netzwerkes. Wenn Sie nicht möchten, dass soziale Netzwerke von Ihrem Besuch unserer Internetauftritte erfahren, müssen Sie sich vor Ihrem Besuch unseres Internetauftritts oder der Nutzung der App aus den sozialen Netzwerken abmelden.

Die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse benutzt KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH, um Ihnen per E-Mail mit der gewünschten Information zu antworten. Dabei versenden wir personenbezogene oder vertrauliche Informationen nur auf verschlüsseltem Weg und falls das nicht möglich ist, per Briefpost. Bezieht sich der Inhalt Ihrer Nachricht auf ein Vertragsverhältnis, bewahrt KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH die E-Mail auf. Die E-Mail-Adresse wird ausschließlich zur Korrespondenz mit Ihnen gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Von uns erhalten Sie keine unaufgeforderten E-Mails. Bekommen Sie trotzdem unaufgefordert eine E-Mail, die vorgibt, von uns zu stammen, so ist sie gefälscht und sollte gelöscht werden. Bevor Sie KA Köln.Assekuranz Agentur GmbH auf unverschlüsseltem Weg eine E-Mail schicken, bedenken Sie bitte, dass deren Inhalt im Internet nicht gegen unbefugte Kenntnisnahme, Verfälschung usw. geschützt ist.

Sofern Sie mit unserem Hause im Rahmen der von uns angebotenen K.A.R.L.®-Dienstleistungen sowie sonstiger von unserem Hause erbrachten Dienstleistungen (insbesondere im Rahmen von Risikoservice-Dienstleistungen) zusammenarbeiten, gelten die vorstehend gemachten Ausführungen sinngemäß. 


Wir verarbeiten und speichern Ihre Daten ausschließlich im Rahmen und zur Erfüllung des bestehenden K.A.R.L.®-Vertragsverhältnisses bzw. sonstigen Dienstleistungsvertragsverhältnisses. Hierzu gehören die LOG-IN-Daten, die wir von Ihnen erhalten haben und Ihre Mailsignatur, die wir für die Korrespondenz mit Ihnen nutzen.


Die im Rahmen einer Standortbewertung uns bekannt gegebenen Standortkoordinaten und sonstige Standortdaten werden ausschließlich für die Erfüllung der von uns vertraglich zugesagten Naturgefahrenbewertung genutzt. Eine Verwendung für andere Zwecke (z.B. Marketing, Recherche natürlicher Personen oder ähnliches) findet nicht statt.

Gleiches gilt sinngemäß im Rahmen eines sonstigen Dienstleistungsvertragsverhältnisses.